Hilfen für psychisch kranke Personen Gewährung

    Eingliederungshilfe für psychisch Kranke

    Sie haben eine psychische Erkrankung oder leben mit einer psychisch erkrankten Person zusammen? Die vielfältigen Hilfen sollen Ihnen helfen, wieder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

    Beschreibung

    Die Eingliederungshilfe verfolgt das Ziel, eine drohende seelische Behinderung zu vermeiden oder die Folgen einer Behinderung zu beseitigen oder zu mildern. Ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft soll erhalten oder nach einem längeren Klinikaufenthalt oder längerer Isolation wiederhergestellt werden.
    Unterstützung finden Sie bei der Bewältigung des täglichen Lebens. Dazu gehören insbesondere:

    • das Wohnen
    • die Finanzen 
    • die Haushaltsführung
    • die Freizeitgestaltung
    • die Förderung privater Kontakte und Hobbies,
    • Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlichen Betreuerin oder eines gesetzlichen Betreuers
    • Elternschaft

    Die Betreuungszeit ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und individuell ausgestaltet.

    Die Kosten für die Leistungen werden bei Feststellung eines individuellen Bedarfs an Unterstützung vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe übernommen. Es erfolgt ggf. eine Anrechnung des Einkommens und Vermögens.

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Träger der Eingliederungshilfe.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Öffentlicher Gesundheitsdienst, Gesundheitsamt oder Sozialpsychiatrischer Dienst).

    Ansprechpartner

    Stadt Neumünster - Sozialpsychiatrie und Leistungen für besondere Zielgruppen im FD Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Meßtorffweg 8

    24534 Neumünster

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr Montag bis Dienstag von 14:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag von 14:00 bis 17:00 Uhr und nach telefonischer Absprache

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2820

    Fax: +49 4321 942-2800

    E-Mail: fachdienst.gesundheit@neumuenster.de

    Kontaktperson

    • Beratung/Hilfe für psych. Kranke

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2834

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2835

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2833

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Neumünster - Kinder- und jugendärztliche Leistungen im FD Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Meßtorffweg 8

    24534 Neumünster

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr Montag bis Dienstag von 14:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag von 14:00 bis 17:00 Uhr und nach telefonischer Absprache

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2810

    Fax: +49 4321 942-2800

    E-Mail: fachdienst.gesundheit@neumuenster.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es genügt ein formloser Antrag bei der zuständigen Behörde. Diese wird Sie auffordern, ein Formular zu verwenden und weitere Unterlagen einzureichen.

    Voraussetzungen

    • das Vorliegen einer tatsächlichen oder drohenden seelischen Behinderung

    sowie

    • eine Einschränkung der Teilhabe.

    Der individuelle Unterstützungsbedarf wird im Rahmen eines Teilhabe- und Gesamtplanverfahrens durch den zuständigen Träger der Eingliederungshilfe festgestellt.

    Verfahrensablauf

    • Sie wenden sich an den für Sie zuständigen Träger der Eingliederungshilfe. Dort können Sie um Beratung und Unterstützung bitten oder gleich einen formlosen Antrag stellen.
    • Die zuständige Behörde wird Sie bitten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen.
    • Die Behörde wird ein Teilhabe und / oder Gesamtplanverfahren durchführen, um Ihren individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen zu ermitteln.
    • Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle aufgrund Ihrer Angaben, ob beziehungsweise in welcher Höhe Sie Eingliederungshilfe erhalten.
    • Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    Keine

    Die Behörde, bei der der Antrag gestellt wird, muss innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages feststellen, ob sie für den Antrag zuständig ist. Wenn die Behörde nicht zuständig ist, leitet sie den Antrag unverzüglich weiter.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 17.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Stichwörter

    seelische Störung, Suchtkrankheit, Psychische Erkrankung, chronisch mehrfach Abhängige, Eingliederungshilfe, Eingliederung, Menschen, die von seelischer Behinderung bedroht sind, körperlich nicht begründbare Psychosen, Menschen mit seelischer Behinderung, geistige und seelische Erkrankung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de