Betreuungsverfügung Beglaubigung

    Betreuungsverfügung

    Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon im voraus festlegen, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, wenn es ohne rechtliche Betreuung nicht mehr weitergeht.

    Beschreibung

    Sofern Sie für die Erledigung Ihrer Angelegenheiten eines Betreuers bedürfen, hört Sie das Gericht im Rahmen des Betreuungsverfahrens auch zu der Frage an, wen Sie als Betreuer wünschen. Falls Sie sich nicht mehr äußern können, hat das Gericht Wünsche, die Sie zuvor festgelegt haben, zu berücksichtigen.
    Für diesen Fall können Sie eine schriftliche vorsorgende Verfügung für den Betreuungsfall, auch "Betreuungsverfügung" genannt, treffen. Sie können darin bestimmen, wer Ihr Betreuer werden soll. Sie können auch festlegen, wer keinesfalls als Betreuer in Betracht gezogen werden soll.

    Neben etwaigen Wünschen zur Person des Betreuers haben Sie die Möglichkeit, in einer Betreuungsverfügung weitere Vorgaben für einen späteren Betreuungsfall zu regeln. Sie können beispielsweise Anordnungen zu folgenden Fragen treffen:

    • Möchte ich meinen Lebensstandard im Betreuungsfall beibehalten? Soll dazu notfalls mein Vermögen aufgebraucht werden?
    • Möchte ich, sollte eine Heimaufnahme erforderlich werden, in einem bestimmten Heim wohnen?
    • Von wem möchte ich im Falle einer Pflegebedürftigkeit versorgt werden?

    Dieses sind nur Anregungen. Entscheidend ist ihre individuelle Situation.

    Hinweis:
    Die Betreuungsverfügung sollte aus Beweisgründen schriftlich abgefasst und von Ihnen mit Ort und Datum unterschrieben werden.
    Jeder, der eine von einer anderen Person verfasste Betreuungsverfügung besitzt, ist verpflichtet, sie an das Betreuungsgericht abzuliefern, nachdem er von der Einleitung eines Verfahrens über die Bestellung eines Betreuers Kenntnis erlangt hat. Betreuungsverfügungen können gegen eine geringe Gebühr beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden

    Hinweise für Segeberg: Betreuungsverfügung

    Terminpflicht

    Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.

    Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

    Bürger*innen-Service

    Die Betreuungsbehörde des Kreises Segeberg sowie die Betreuungsvereine beraten Sie zu dem Thema:

    Betreuungsverein Kreis Segeberg

    Betreuungsverein im Landesverein für Innere Mission

    Kontakt zur Kreisverwaltung
    • Info und Service

      Die Betreuungsbehörde nimmt Aufgaben nach dem Betreuungsrecht wahr.

      Diese Aufgaben sind:

      • Information und Beratung über rechtliche Betreuung und gerichtliches Betreuungsverfahren.
      • Beratung und Unterstützung für Betreute und Betreuer*innen, Vollmachtgeber*innen und Bevollmächtigte.
      • Ermittlung, Einschätzung und Darstellung des rechtlichen Betreuungsbedarfs im gerichtlichen Betreuungsverfahren für das Betreuungsgericht.
      • Eignungsbeurteilung von ehrenamtlichen Betreuern*innen und Berufsbetreuern*innen, Auswahl und Vorschlag geeigneter Betreuer*innen an das Betreuungsgericht.
      • Anregung und Förderung der Tätigkeiten einzelner Personen sowie gemeinnütziger und freier Organisationen im Betreuungswesen.
      • Aufklärung, Beratung und Information über Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
      • Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften auf Vollmachten und Betreuungsverfügungen.
      Bürger*innen-Service

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      Dokumente und Formulare

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      Kontakt und Erreichbarkeit

      Die Öffnungszeiten der Betreuungsbehörde sind:

      Montag bis Freitag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
      Dienstag und Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr
      und nach Vereinbarung

      Für Terminabsprachen können Sie sich gern unter der Telefonnummer +49 4551-951 8750

      oder per E-Mail an uns wenden.

      Sie erhalten dort den Kontakt zum/zur für Sie zuständigen Mitarbeiter*in.

      Wir bieten auch Sprechstunden in Norderstedt, Kaltenkirchen und Bad Bramstedt an.

      Ort und Zeit können unter der oben genannten Telefonnummer oder auch per E-Mail erfragt werden.

      Ansprechpartner*innen Leitung Rechtliche Betreuung Aufgaben der Betreuungsbehörde Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung

    Zuständigkeit

    An das zuständige Betreuungsgericht (Amtsgericht).

    An die Bundesnotarkammer - Zentrales Vorsorgeregister - für die Registrierung der Betreuungsverfügung.

    Ansprechpartner

    Kreis Stormarn - Fachdienst 23 - Rechtliche Interessen - 231 Betreuungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schützenstraße 49

    23843 Bad Oldesloe

    Parkplätze

    • Parkplatz: Schützenstraße
      Anzahl: 10  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Klinikum Bad Oldesloe
      Linie:
      • Bus: -

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch - geschlossen - Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

    Kontakt

    Fax: 04531 16077-1317

    Telefon Festnetz: 04531 160-1317

    E-Mail: n.koltze@kreis-stormarn.de

    Internet

    Weitere Informationen

    weitere Ansprechpartner/innen finden Sie unter http://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/jugend/betreuungsamt.html#ansprechpartner

    Version

    Technisch geändert am 16.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Segeberg - Betreuungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 30

    23795 Bad Segeberg

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr. Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr. Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4551 951-8750

    E-Mail: betreuungsbehoerde@segeberg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Registrierung im Vorsorgeregister fallen unterschiedlich hohe Kosten (Eintragungsgebühren) an. Genaue Auskunft hierüber erteilt die Bundesnotarkammer.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Bundeärztekammer.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Metainformation