• Neuengörs (Landkreis Segeberg, Schleswig-Holstein)
Betreuungsverfügung Beglaubigung

Betreuungsverfügung

Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon im voraus festlegen, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, wenn es ohne rechtliche Betreuung nicht mehr weitergeht.

Beschreibung

Sofern Sie für die Erledigung Ihrer Angelegenheiten eines Betreuers bedürfen, hört Sie das Gericht im Rahmen des Betreuungsverfahrens auch zu der Frage an, wen Sie als Betreuer wünschen. Falls Sie sich nicht mehr äußern können, hat das Gericht Wünsche, die Sie zuvor festgelegt haben, zu berücksichtigen.
Für diesen Fall können Sie eine schriftliche vorsorgende Verfügung für den Betreuungsfall, auch „Betreuungsverfügung“ genannt, treffen. Sie können darin bestimmen, wer Ihr Betreuer werden soll. Sie können auch festlegen, wer keinesfalls als Betreuer in Betracht gezogen werden soll.

Neben etwaigen Wünschen zur Person des Betreuers haben Sie die Möglichkeit, in einer Betreuungsverfügung weitere Vorgaben für einen späteren Betreuungsfall zu regeln. Sie können beispielsweise Anordnungen zu folgenden Fragen treffen:

  • Möchte ich meinen Lebensstandard im Betreuungsfall beibehalten? Soll dazu notfalls mein Vermögen aufgebraucht werden?
  • Möchte ich, sollte eine Heimaufnahme erforderlich werden, in einem bestimmten Heim wohnen?
  • Von wem möchte ich im Falle einer Pflegebedürftigkeit versorgt werden?

Dieses sind nur Anregungen. Entscheidend ist ihre individuelle Situation.

Hinweis:
Die Betreuungsverfügung sollte aus Beweisgründen schriftlich abgefasst und von Ihnen mit Ort und Datum unterschrieben werden.
Jeder, der eine von einer anderen Person verfasste Betreuungsverfügung besitzt, ist verpflichtet, sie an das Betreuungsgericht abzuliefern, nachdem er von der Einleitung eines Verfahrens über die Bestellung eines Betreuers Kenntnis erlangt hat. Betreuungsverfügungen können gegen eine geringe Gebühr beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden

Hinweise für Segeberg: Betreuungsverfügung

Terminpflicht

Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.

Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

Bürger*innen-Service

Die Betreuungsbehörde des Kreises Segeberg sowie die Betreuungsvereine beraten Sie zu dem Thema:

Betreuungsverein Kreis Segeberg

Betreuungsverein im Landesverein für Innere Mission

Kontakt zur Kreisverwaltung
  • Info und Service

    Die Betreuungsbehörde nimmt Aufgaben nach dem Betreuungsrecht wahr.

    Diese Aufgaben sind:

    • Information und Beratung über rechtliche Betreuung und gerichtliches Betreuungsverfahren.
    • Beratung und Unterstützung für Betreute und Betreuer*innen, Vollmachtgeber*innen und Bevollmächtigte.
    • Ermittlung, Einschätzung und Darstellung des rechtlichen Betreuungsbedarfs im gerichtlichen Betreuungsverfahren für das Betreuungsgericht.
    • Eignungsbeurteilung von ehrenamtlichen Betreuern*innen und Berufsbetreuern*innen, Auswahl und Vorschlag geeigneter Betreuer*innen an das Betreuungsgericht.
    • Anregung und Förderung der Tätigkeiten einzelner Personen sowie gemeinnütziger und freier Organisationen im Betreuungswesen.
    • Aufklärung, Beratung und Information über Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
    • Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften auf Vollmachten und Betreuungsverfügungen.
    Bürger*innen-Service

    12>

    alle 4 Dienstleistungen anzeigen

    Dokumente und Formulare

    12>

    alle 4 Dokumente anzeigen

    Kontakt und Erreichbarkeit

    Die Öffnungszeiten der Betreuungsbehörde sind:

    Montag bis Freitag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
    Dienstag und Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Für Terminabsprachen können Sie sich gern unter der Telefonnummer +49 4551-951 8750

    oder per E-Mail an uns wenden.

    Sie erhalten dort den Kontakt zum/zur für Sie zuständigen Mitarbeiter*in.

    Wir bieten auch Sprechstunden in Norderstedt, Kaltenkirchen und Bad Bramstedt an.

    Ort und Zeit können unter der oben genannten Telefonnummer oder auch per E-Mail erfragt werden.

    Ansprechpartner*innen Leitung Rechtliche Betreuung Aufgaben der Betreuungsbehörde Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung

Zuständigkeit

An das zuständige Betreuungsgericht (Amtsgericht).

An die Bundesnotarkammer - Zentrales Vorsorgeregister - für die Registrierung der Betreuungsverfügung.

Ansprechpartner

Kreis Segeberg - Betreuungsbehörde

Adresse

Hausanschrift

Hamburger Straße 30

23795 Bad Segeberg

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.
Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.
Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 708 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.
Sprechzeiten der Ausländerbehörde [ https://www.segeberg.de/index.php?La=1&ffsm=1&object=tx,3466.15427.1&kuo=2&sub=0 ]; Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.
Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.
Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 708 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.
Sprechzeiten der Ausländerbehörde [ https://www.segeberg.de/index.php?La=1&ffsm=1&object=tx,3466.15427.1&kuo=2&sub=0 ]

Kontakt

E-Mail: betreuungsbehoerde@segeberg.de

Telefon Festnetz: +49 4551 951-8750

Version

Technisch erstellt am 10.01.2022

Technisch geändert am 03.04.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020

Amtsgericht Bad Segeberg

Adresse

Hausanschrift

Am Kalkberg 18

23795 Bad Segeberg

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 4551 900-0

Fax: +49 4551 900-190

E-Mail: verwaltung@ag-segeberg.landsh.de

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 21.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Handlungsgrundlage(n)

Kosten

Für die Registrierung im Vorsorgeregister fallen unterschiedlich hohe Kosten (Eintragungsgebühren) an. Genaue Auskunft hierüber erteilt die Bundesnotarkammer.

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Bundeärztekammer.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Version

Technisch erstellt am 09.01.2012

Technisch geändert am 17.12.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020

Metainformationen