Betreuungsverfügung Beglaubigung

    Betreuungsverfügung

    Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon im voraus festlegen, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, wenn es ohne rechtliche Betreuung nicht mehr weitergeht.

    Beschreibung

    Sofern Sie für die Erledigung Ihrer Angelegenheiten eines Betreuers bedürfen, hört Sie das Gericht im Rahmen des Betreuungsverfahrens auch zu der Frage an, wen Sie als Betreuer wünschen. Falls Sie sich nicht mehr äußern können, hat das Gericht Wünsche, die Sie zuvor festgelegt haben, zu berücksichtigen.
    Für diesen Fall können Sie eine schriftliche vorsorgende Verfügung für den Betreuungsfall, auch „Betreuungsverfügung“ genannt, treffen. Sie können darin bestimmen, wer Ihr Betreuer werden soll. Sie können auch festlegen, wer keinesfalls als Betreuer in Betracht gezogen werden soll.

    Neben etwaigen Wünschen zur Person des Betreuers haben Sie die Möglichkeit, in einer Betreuungsverfügung weitere Vorgaben für einen späteren Betreuungsfall zu regeln. Sie können beispielsweise Anordnungen zu folgenden Fragen treffen:

    • Möchte ich meinen Lebensstandard im Betreuungsfall beibehalten? Soll dazu notfalls mein Vermögen aufgebraucht werden?
    • Möchte ich, sollte eine Heimaufnahme erforderlich werden, in einem bestimmten Heim wohnen?
    • Von wem möchte ich im Falle einer Pflegebedürftigkeit versorgt werden?

    Dieses sind nur Anregungen. Entscheidend ist ihre individuelle Situation.

    Hinweis:
    Die Betreuungsverfügung sollte aus Beweisgründen schriftlich abgefasst und von Ihnen mit Ort und Datum unterschrieben werden.
    Jeder, der eine von einer anderen Person verfasste Betreuungsverfügung besitzt, ist verpflichtet, sie an das Betreuungsgericht abzuliefern, nachdem er von der Einleitung eines Verfahrens über die Bestellung eines Betreuers Kenntnis erlangt hat. Betreuungsverfügungen können gegen eine geringe Gebühr beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden

    Zuständigkeit

    An das zuständige Betreuungsgericht (Amtsgericht).

    An die Bundesnotarkammer - Zentrales Vorsorgeregister - für die Registrierung der Betreuungsverfügung.

    Ansprechpartner

    Abteilung Kinder, Jugend und Betreuung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 17-18

    24306 Plön

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4522 743223

    Fax: +49 4522 74395223

    E-Mail: klaus-dieter.seute@kreis-ploen.de

    Kontaktperson

    • Karina Kock
      Zuständig für
      • Sonstiges: Stadt Preetz, Amt Preetz-Land, Amt Selent/Schlesen (ohne Gemeinde Selent)
      Hausanschrift

      Hamburger Str. 17-18

      24306 Plön

      Fax: +49 4522 74395448

      Telefon Festnetz: +49 4522 743448

      E-Mail: Karina.Kock@kreis-ploen.de

    • Janine Ruser
      Zuständig für
      • Sonstiges: Verwaltung
      Hausanschrift

      Hamburger Str. 17-18

      24306 Plön

      Telefon Festnetz: +49 4522 743119

      E-Mail: Janine.Ruser@kreis-ploen.de

    • Susanne Scholle
      Zuständig für
      • Sonstiges: Amt Probstei, Amt Schrevenborn, Stadt Schwentinental (OT Klausdorf)
      Hausanschrift

      Hamburger Str. 17-18

      24306 Plön

      E-Mail: Susanne.Scholle@kreis-ploen.de

      Fax: +49 4522 74395784

      Telefon Festnetz: +49 4522 743784

    • Julia Dieckmann
      Zuständig für
      • Sonstiges: Stadt Plön, Stadt Lütjenburg, Gemeinde Hohenfelde
      Hausanschrift

      Hamburger Str. 17-18

      24306 Plön

      Fax: +49 4522 74395794

      Telefon Festnetz: +49 4522 743794

      E-Mail: Julia.Dieckmann@kreis-ploen.de

    • Judith Zick
      Zuständig für
      • Sonstiges: Ämter Lütjenburg (ohne Hohenfelde+Lütjenb.),Gr.Plöner See,Bok.-Wankendorf,Selent,Bönebüttel,Raisdorf
      Hausanschrift

      Hamburger Str. 17-18

      24306 Plön

      E-Mail: Judith.Zick@kreis-ploen.de

      Telefon Festnetz: +49 4522 743228

    Version

    Technisch erstellt am 28.03.2013

    Technisch geändert am 26.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Amtsgericht Kiel

    Adresse

    Hausanschrift

    Deliusstraße 22

    24114 Kiel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 604-0

    Fax: +49 431 604-2850

    E-Mail: verwaltung@ag-kiel.landsh.de

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009

    Technisch geändert am 16.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Formulare

    Hinweise für Plön: Betreuungsverfügung

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Registrierung im Vorsorgeregister fallen unterschiedlich hohe Kosten (Eintragungsgebühren) an. Genaue Auskunft hierüber erteilt die Bundesnotarkammer.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Bundeärztekammer.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 09.01.2012

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020