Betreuungsverfügung Beglaubigung

    Betreuungsverfügung

    Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon im voraus festlegen, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, wenn es ohne rechtliche Betreuung nicht mehr weitergeht.

    Beschreibung

    Sofern Sie für die Erledigung Ihrer Angelegenheiten eines Betreuers bedürfen, hört Sie das Gericht im Rahmen des Betreuungsverfahrens auch zu der Frage an, wen Sie als Betreuer wünschen. Falls Sie sich nicht mehr äußern können, hat das Gericht Wünsche, die Sie zuvor festgelegt haben, zu berücksichtigen.
    Für diesen Fall können Sie eine schriftliche vorsorgende Verfügung für den Betreuungsfall, auch "Betreuungsverfügung" genannt, treffen. Sie können darin bestimmen, wer Ihr Betreuer werden soll. Sie können auch festlegen, wer keinesfalls als Betreuer in Betracht gezogen werden soll.

    Neben etwaigen Wünschen zur Person des Betreuers haben Sie die Möglichkeit, in einer Betreuungsverfügung weitere Vorgaben für einen späteren Betreuungsfall zu regeln. Sie können beispielsweise Anordnungen zu folgenden Fragen treffen:

    • Möchte ich meinen Lebensstandard im Betreuungsfall beibehalten? Soll dazu notfalls mein Vermögen aufgebraucht werden?
    • Möchte ich, sollte eine Heimaufnahme erforderlich werden, in einem bestimmten Heim wohnen?
    • Von wem möchte ich im Falle einer Pflegebedürftigkeit versorgt werden?

    Dieses sind nur Anregungen. Entscheidend ist ihre individuelle Situation.

    Hinweis:
    Die Betreuungsverfügung sollte aus Beweisgründen schriftlich abgefasst und von Ihnen mit Ort und Datum unterschrieben werden.
    Jeder, der eine von einer anderen Person verfasste Betreuungsverfügung besitzt, ist verpflichtet, sie an das Betreuungsgericht abzuliefern, nachdem er von der Einleitung eines Verfahrens über die Bestellung eines Betreuers Kenntnis erlangt hat. Betreuungsverfügungen können gegen eine geringe Gebühr beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden

    Zuständigkeit

    An das zuständige Betreuungsgericht (Amtsgericht).

    An die Bundesnotarkammer - Zentrales Vorsorgeregister - für die Registrierung der Betreuungsverfügung.

    Ansprechpartner

    Kreis Dithmarschen - Fachdienst 102 - Betreuungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Stettiner Straße 30

    25746 Heide

    Öffnungszeiten

    Mo - Fr 09:00 - 12:00 Uhr Do 14:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0481 97-4848

    Fax: 0481 97-1499

    E-Mail: betreuungsbehoerde@dithmarschen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.09.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Amtsgericht Meldorf

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 824

    25697 Meldorf

    Hausanschrift

    Domstraße 1

    25704 Meldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4832 87-0

    Fax: +49 4832 87-1111

    E-Mail: verwaltung@ag-meldorf.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Registrierung im Vorsorgeregister fallen unterschiedlich hohe Kosten (Eintragungsgebühren) an. Genaue Auskunft hierüber erteilt die Bundesnotarkammer.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Bundeärztekammer.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de