Betreuungsverfügung
Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon im voraus festlegen, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, wenn es ohne rechtliche Betreuung nicht mehr weitergeht.
Beschreibung
Sofern Sie für die Erledigung Ihrer Angelegenheiten eines Betreuers bedürfen, hört Sie das Gericht im Rahmen des Betreuungsverfahrens auch zu der Frage an, wen Sie als Betreuer wünschen. Falls Sie sich nicht mehr äußern können, hat das Gericht Wünsche, die Sie zuvor festgelegt haben, zu berücksichtigen.
Für diesen Fall können Sie eine schriftliche vorsorgende Verfügung für den Betreuungsfall, auch „Betreuungsverfügung“ genannt, treffen. Sie können darin bestimmen, wer Ihr Betreuer werden soll. Sie können auch festlegen, wer keinesfalls als Betreuer in Betracht gezogen werden soll.
Neben etwaigen Wünschen zur Person des Betreuers haben Sie die Möglichkeit, in einer Betreuungsverfügung weitere Vorgaben für einen späteren Betreuungsfall zu regeln. Sie können beispielsweise Anordnungen zu folgenden Fragen treffen:
- Möchte ich meinen Lebensstandard im Betreuungsfall beibehalten? Soll dazu notfalls mein Vermögen aufgebraucht werden?
- Möchte ich, sollte eine Heimaufnahme erforderlich werden, in einem bestimmten Heim wohnen?
- Von wem möchte ich im Falle einer Pflegebedürftigkeit versorgt werden?
Dieses sind nur Anregungen. Entscheidend ist ihre individuelle Situation.
Hinweis:
Die Betreuungsverfügung sollte aus Beweisgründen schriftlich abgefasst und von Ihnen mit Ort und Datum unterschrieben werden.
Jeder, der eine von einer anderen Person verfasste Betreuungsverfügung besitzt, ist verpflichtet, sie an das Betreuungsgericht abzuliefern, nachdem er von der Einleitung eines Verfahrens über die Bestellung eines Betreuers Kenntnis erlangt hat. Betreuungsverfügungen können gegen eine geringe Gebühr beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden
Zuständigkeit
An das zuständige Betreuungsgericht (Amtsgericht).
An die Bundesnotarkammer - Zentrales Vorsorgeregister - für die Registrierung der Betreuungsverfügung.
Hinweise für Lübeck: Betreuungsverfügung
Beratung und Informationen zu Betreuungsverfügungen:
Verein für Betreuung
und Selbstbestimmung
in Lübeck e.V.
Pleskowstraße 1b
23564 Lübeck
Web: https://btv-hl.de/
Telefonische Erreichbarkeit
Mo und Mi: 11:00-18:00 Uhr
Fr: 9:00-13:00 Uhr
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung!
Telefon: 0451 60 911 20
Beratung und Informationen zu Betreuungsverfügungen:
Verein für Betreuung
und Selbstbestimmung
in Lübeck e.V.
Pleskowstraße 1b
23564 Lübeck
Web: https://btv-hl.de/
Telefonische Erreichbarkeit
Mo und Mi: 11:00-18:00 Uhr
Fr: 9:00-13:00 Uhr
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung!
Telefon: 0451 60 911 20
Ansprechpartner
Soziale Sicherung; Persönliche Hilfen, Betreuungsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Verwaltungszentrum Mühlentor
Gebühren: ja
Verwaltungszentrum
Bus: Linie 2, 7, 16
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 -18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 115
E-Mail: soziale-sicherung@luebeck.de
De-Mail: info@luebeck.sh-kommunen.de-mail.de
Formulare
Hinweis Beantragung
Stichwörter
Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Registrierung im Vorsorgeregister fallen unterschiedlich hohe Kosten (Eintragungsgebühren) an. Genaue Auskunft hierüber erteilt die Bundesnotarkammer.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Bundeärztekammer.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein