Betreuungsverfügung Beglaubigung

    Betreuungsverfügung

    Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon im voraus festlegen, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, wenn es ohne rechtliche Betreuung nicht mehr weitergeht.

    Beschreibung

    Sofern Sie für die Erledigung Ihrer Angelegenheiten eines Betreuers bedürfen, hört Sie das Gericht im Rahmen des Betreuungsverfahrens auch zu der Frage an, wen Sie als Betreuer wünschen. Falls Sie sich nicht mehr äußern können, hat das Gericht Wünsche, die Sie zuvor festgelegt haben, zu berücksichtigen.
    Für diesen Fall können Sie eine schriftliche vorsorgende Verfügung für den Betreuungsfall, auch „Betreuungsverfügung“ genannt, treffen. Sie können darin bestimmen, wer Ihr Betreuer werden soll. Sie können auch festlegen, wer keinesfalls als Betreuer in Betracht gezogen werden soll.

    Neben etwaigen Wünschen zur Person des Betreuers haben Sie die Möglichkeit, in einer Betreuungsverfügung weitere Vorgaben für einen späteren Betreuungsfall zu regeln. Sie können beispielsweise Anordnungen zu folgenden Fragen treffen:

    • Möchte ich meinen Lebensstandard im Betreuungsfall beibehalten? Soll dazu notfalls mein Vermögen aufgebraucht werden?
    • Möchte ich, sollte eine Heimaufnahme erforderlich werden, in einem bestimmten Heim wohnen?
    • Von wem möchte ich im Falle einer Pflegebedürftigkeit versorgt werden?

    Dieses sind nur Anregungen. Entscheidend ist ihre individuelle Situation.

    Hinweis:
    Die Betreuungsverfügung sollte aus Beweisgründen schriftlich abgefasst und von Ihnen mit Ort und Datum unterschrieben werden.
    Jeder, der eine von einer anderen Person verfasste Betreuungsverfügung besitzt, ist verpflichtet, sie an das Betreuungsgericht abzuliefern, nachdem er von der Einleitung eines Verfahrens über die Bestellung eines Betreuers Kenntnis erlangt hat. Betreuungsverfügungen können gegen eine geringe Gebühr beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden

    Zuständigkeit

    An das zuständige Betreuungsgericht (Amtsgericht).

    An die Bundesnotarkammer - Zentrales Vorsorgeregister - für die Registrierung der Betreuungsverfügung.

    Hinweise für Kiel: Betreuungsverfügung

    Vor der Betreuungsverfügung können sie sich im Amt für Soziale Dienste eingehend beraten lassen, vor allem, wenn in diesem Zusammenhang Vorsorgevollmachten erteilt werden sollen. Die Unterschriften der Vollmachtgeber und -nehmer können vor Ort beglaubigt werden.

    Vor der Betreuungsverfügung können sie sich im Amt für Soziale Dienste eingehend beraten lassen, vor allem, wenn in diesem Zusammenhang Vorsorgevollmachten erteilt werden sollen. Die Unterschriften der Vollmachtgeber und -nehmer können vor Ort beglaubigt werden.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Kiel - Amt für Soziale Dienste, Sachbereich Betreuungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Saarbrückenstraße 145

    24114 Kiel

    Parkplatz: vor Ort
    Anzahl: 0
    Gebühren: nein

    REWE-Einkaufszentrum

    Bus: 52


    Stadtrade

    Bus: 50 und 51

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo 9:00 - 11:00 Uhr Do 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-3605

    Fax: +49 431 901-63636

    E-Mail: soziale.dienste@kiel.de

    Weitere Informationen

    Eine telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen.

    Stichwörter

    Amtsvormund, Betreuung, Betreuungsbehörde, Betreuungsverfügung, Vormundschaft

    Version

    Technisch erstellt am 01.04.2014 (von: Henschen, Stefan)

    Technisch geändert am 12.10.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Amtsgericht Kiel

    Adresse

    Hausanschrift

    Deliusstraße 22

    24114 Kiel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 604-0

    Fax: +49 431 604-2850

    E-Mail: verwaltung@ag-kiel.landsh.de

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 13.10.2023 (von: Heydecke, Martin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Registrierung im Vorsorgeregister fallen unterschiedlich hohe Kosten (Eintragungsgebühren) an. Genaue Auskunft hierüber erteilt die Bundesnotarkammer.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Bundeärztekammer.

    Bemerkungen

    Hinweise für Kiel: Betreuungsverfügung

    Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Flyer.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 09.01.2012 (von: Claudia Knothe)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)