Vorsorgevollmacht

    Vorsorgevollmacht

    Mit der Vorsorgevollmacht kann man einer anderen Person die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten für den Fall übertragen, dass man die Fähigkeit selbst zu entscheiden einbüßt.

    Beschreibung

    Durch eine Vorsorgevollmacht können Sie Vorsorge für den Fall treffen, dass Sie - etwa infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung - nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Ihre Angehörigen können Sie in dieser Situation nicht automatisch rechtlich vertreten.
    Eine Vollmacht zur Vorsorge ermöglicht Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Sie benennen eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die bereit sind, für Sie im Bedarfsfall zu handeln. In der Vollmacht können Sie im Einzelnen regeln, für welche Aufgabenbereiche sie gelten und welche Befugnisse der Bevollmächtigte haben soll. Liegt eine wirksame und ausreichende Vollmacht vor, so darf in ihrem Regelungsbereich vom Betreuungsgericht keine rechtliche Betreuung für Sie angeordnet werden.
    Vorsorgevollmachten können gegen eine geringe Gebühr beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden.

    Hinweis:
    Aus Gründen der Klarheit und Beweiskraft ist eine schriftliche Abfassung der Vorsorgevollmacht empfehlenswert. In manchen Fällen, z.B. wenn der oder die Bevollmächtigte bestimmte Rechtsgeschäfte abschließen können soll (z.B. einen Verbraucherdarlehensvertrag), kann eine notarielle Beurkundung erforderlich sein.
    Es ist zweckmäßig den oder die gewünschten Bevollmächtigten bereits bei der Abfassung der Vollmacht mit einzubeziehen.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Lübeck: Vorsorgevollmacht


    Soziale Sicherung
    Betreuungsbehörde
    Kronsforder Allee 2-6
    23539 Lübeck

    Telefon: +49 451 122-2520

    Zuständigkeit

    An die Bundesnotarkammer - Zentrales Vorsorgeregister (wegen der Registrierung der Vorsorgevollmacht).

    Ansprechpartner

    Hansestadt Lübeck - Soziale Sicherung; Persönliche Hilfen, Betreuungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Kronsforder Allee 2-6

    23560 Lübeck

    Parkplätze

    • Parkplatz: Verwaltungszentrum Mühlentor
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Verwaltungszentrum
      Linie:
      • Bus: Linie 2, 7, 16

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 -18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: soziale-sicherung@luebeck.de

    Internet

    Formulare

    Vorsorgevollmacht deutsch-spanisch
    Vorsorgevollmacht deutsch-polnisch
    Vorsorgevollmacht deutsch-arabisch
    Vorsorgevollmacht deutsch

    Stichwörter

    Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht

    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lübeck: Vorsorgevollmacht


    Sie selbst müssen zum Zeitpunkt der Erteilung der Vollmacht geschäftsfähig sein. Genauso wichtig ist es, dass Sie eine Person Ihres uneingeschränkten Vertrauens haben, die Sie bevollmächtigen möchten und die bereit ist, für Sie tätig zu werden, wenn der Vorsorgefall eintritt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Im Falle der Registrierung im Vorsorgeregister fallen Kosten (Eintragungsgebühren) an. Genaue Auskunft hierzu erteilt die Bundesnotarkammer.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Bundeärztekammer.

    Hinweise für Lübeck: Vorsorgevollmacht


    Auf folgender Seite finden Sie ausführliche Informationen:

    Broschüre "Das Betreuungsrecht mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht"

    https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/II/Service/Broschueren/Justiz/dasNeueBetreuungsrecht.html

    Unterstützende Institutionen

    Hinweise für Lübeck: Vorsorgevollmacht

    Verein für Betreuung und Selbstbestimmung in Lübeck e. V.

    https://www.btv-hl.de/start.htm

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de