Vorsorgevollmacht
Mit der Vorsorgevollmacht kann man einer anderen Person die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten für den Fall übertragen, dass man die Fähigkeit selbst zu entscheiden einbüßt.
Beschreibung
Durch eine Vorsorgevollmacht können Sie Vorsorge für den Fall treffen, dass Sie - etwa infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung - nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Ihre Angehörigen können Sie in dieser Situation nicht automatisch rechtlich vertreten.
Eine Vollmacht zur Vorsorge ermöglicht Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Sie benennen eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die bereit sind, für Sie im Bedarfsfall zu handeln. In der Vollmacht können Sie im Einzelnen regeln, für welche Aufgabenbereiche sie gelten und welche Befugnisse der Bevollmächtigte haben soll. Liegt eine wirksame und ausreichende Vollmacht vor, so darf in ihrem Regelungsbereich vom Betreuungsgericht keine rechtliche Betreuung für Sie angeordnet werden.
Vorsorgevollmachten können gegen eine geringe Gebühr beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden.
Hinweis:
Aus Gründen der Klarheit und Beweiskraft ist eine schriftliche Abfassung der Vorsorgevollmacht empfehlenswert. In manchen Fällen, z.B. wenn der oder die Bevollmächtigte bestimmte Rechtsgeschäfte abschließen können soll (z.B. einen Verbraucherdarlehensvertrag), kann eine notarielle Beurkundung erforderlich sein.
Es ist zweckmäßig den oder die gewünschten Bevollmächtigten bereits bei der Abfassung der Vollmacht mit einzubeziehen.
zuständige Stelle
Hinweise für Lübeck: Vorsorgevollmacht
Soziale Sicherung
Betreuungsbehörde
Kronsforder Allee 2-6
23539 Lübeck
Telefon: +49 451 122-2520
Soziale Sicherung
Betreuungsbehörde
Kronsforder Allee 2-6
23539 Lübeck
Telefon: +49 451 122-2520
Zuständigkeit
An die Bundesnotarkammer - Zentrales Vorsorgeregister (wegen der Registrierung der Vorsorgevollmacht).
Ansprechpartner
Soziale Sicherung; Persönliche Hilfen, Betreuungsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 -18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 115
E-Mail: soziale-sicherung@luebeck.de
De-Mail: info@luebeck.sh-kommunen.de-mail.de
Formulare
Vorsorgevollmacht deutsch-spanisch
Vorsorgevollmacht deutsch-polnisch
Vorsorgevollmacht deutsch-arabisch
Vorsorgevollmacht deutsch
Stichwörter
Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht
Voraussetzungen
Hinweise für Lübeck: Vorsorgevollmacht
Sie selbst müssen zum Zeitpunkt der Erteilung der Vollmacht geschäftsfähig sein. Genauso wichtig ist es, dass Sie eine Person Ihres uneingeschränkten Vertrauens haben, die Sie bevollmächtigen möchten und die bereit ist, für Sie tätig zu werden, wenn der Vorsorgefall eintritt.
Sie selbst müssen zum Zeitpunkt der Erteilung der Vollmacht geschäftsfähig sein. Genauso wichtig ist es, dass Sie eine Person Ihres uneingeschränkten Vertrauens haben, die Sie bevollmächtigen möchten und die bereit ist, für Sie tätig zu werden, wenn der Vorsorgefall eintritt.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Im Falle der Registrierung im Vorsorgeregister fallen Kosten (Eintragungsgebühren) an. Genaue Auskunft hierzu erteilt die Bundesnotarkammer.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Bundeärztekammer.
- BMJ - Ratgeber für Patientenrechte
- Betreuungsrecht
- Bundesärztekammer - Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
Hinweise für Lübeck: Vorsorgevollmacht
Auf folgender Seite finden Sie ausführliche Informationen:
Broschüre „Das Betreuungsrecht mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht“
Auf folgender Seite finden Sie ausführliche Informationen:
Broschüre "Das Betreuungsrecht mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht"
Unterstützende Institutionen
Hinweise für Lübeck: Vorsorgevollmacht
Verein für Betreuung und Selbstbestimmung in Lübeck e. V.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein