Vorsorgevollmacht
Mit der Vorsorgevollmacht kann man einer anderen Person die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten für den Fall übertragen, dass man die Fähigkeit selbst zu entscheiden einbüßt.
Beschreibung
Durch eine Vorsorgevollmacht können Sie Vorsorge für den Fall treffen, dass Sie - etwa infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung - nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Ihre Angehörigen können Sie in dieser Situation nicht automatisch rechtlich vertreten.
Eine Vollmacht zur Vorsorge ermöglicht Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Sie benennen eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die bereit sind, für Sie im Bedarfsfall zu handeln. In der Vollmacht können Sie im Einzelnen regeln, für welche Aufgabenbereiche sie gelten und welche Befugnisse der Bevollmächtigte haben soll. Liegt eine wirksame und ausreichende Vollmacht vor, so darf in ihrem Regelungsbereich vom Betreuungsgericht keine rechtliche Betreuung für Sie angeordnet werden.
Vorsorgevollmachten können gegen eine geringe Gebühr beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden.
Hinweis:
Aus Gründen der Klarheit und Beweiskraft ist eine schriftliche Abfassung der Vorsorgevollmacht empfehlenswert. In manchen Fällen, z.B. wenn der oder die Bevollmächtigte bestimmte Rechtsgeschäfte abschließen können soll (z.B. einen Verbraucherdarlehensvertrag), kann eine notarielle Beurkundung erforderlich sein.
Es ist zweckmäßig den oder die gewünschten Bevollmächtigten bereits bei der Abfassung der Vollmacht mit einzubeziehen.
Zuständigkeit
An die Bundesnotarkammer - Zentrales Vorsorgeregister (wegen der Registrierung der Vorsorgevollmacht).
Hinweise für Kiel: Vorsorgevollmacht
Beratungen zum Thema Vorsorgevollmacht bieten an: die Betreuungsstelle der Stadt Kiel, Saarbrückenstraße 145, 24114 Kiel, Tel. 901-3605 und der Betreuungsverein in der Kirchhofallee 25, 24103 Kiel, Tel. 55729780.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Amt für Soziale Dienste, Sachbereich Betreuungsstelle
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: vor Ort
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Stadtrade
Linie:- Bus: 50 und 51
- Haltestelle: REWE-Einkaufszentrum
Linie:- Bus: 52
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo 9:00 - 11:00 Uhr Do 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
Eine telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen.
Stichwörter
Amtsvormund, Betreuung, Betreuungsbehörde, Betreuungsverfügung, Vormundschaft
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Im Falle der Registrierung im Vorsorgeregister fallen Kosten (Eintragungsgebühren) an. Genaue Auskunft hierzu erteilt die Bundesnotarkammer.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Bundeärztekammer.
Bemerkungen
Hinweise für Kiel: Vorsorgevollmacht
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Flyer.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein