Infektionshygienische Überwachung
Der öffentliche Gesundheitsdienst berät und überwacht Einrichtungen hinsichtlich der Einhaltung der Hygienevorschriften.
Beschreibung
In gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen, wie z. B. Alten- und Pflegeheimen, Kindertageseinrichtungen oder Schulen, ist es im Sinne des Infektionsschutzes notwendig, die Möglichkeit zur Erhaltung der persönlichen Hygiene sicherzustellen.
Ebenso werden in Krankenhäusern, Arztpraxen, Einrichtungen des ambulanten Operierens sehr konkrete Anforderungen an die Infektionshygiene gestellt.
Der öffentliche Gesundheitsdienst berät und überwacht entsprechende Einrichtungen hinsichtlich der Einhaltung der Hygienevorschriften. Darüber hinaus wird Hinweisen über mangelnde hygienische Bedingungen auf öffentlich genutzten Plätzen, z. B. Spielplätzen oder in Parks, nachgegangen.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt).
Ansprechpartner
Kreis Stormarn - Fachdienst 33 - Gesundheit - 335 Infektionsschutz
Adresse
Hausanschrift
Mutter- und Kindparkplatz:
Anzahl: 0
Gebühren: nein
Hagenstraße
Bus: alle Innenstadtlinien
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch - geschlossen - Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Kontakt
E-Mail: infektionsschutz@kreis-stormarn.de
Telefon Festnetz: 04531 160-1318
erforderliche Unterlagen
Dokumentationen aus den Bereichen
- Hygienepläne
- Mitarbeiterschulungen
- Gerätewartung
- Nosokomiale Infektionen (Krankenhausinfektionen)
Es können weitere Unterlagen benötigt werden. Es wird daher empfohlen, sich gegebenenfalls vorab mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß Verwaltungsgebührensatzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt das zuständige Gesundheitsamt.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Hygieneplan, Krankenhaushygiene, Krankenhausüberwachung, Krankenhausaufsicht, Hygieneverordnung