Infektionshygienische Überwachung
Der öffentliche Gesundheitsdienst berät und überwacht Einrichtungen hinsichtlich der Einhaltung der Hygienevorschriften.
Beschreibung
In gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen, wie z. B. Alten- und Pflegeheimen, Kindertageseinrichtungen oder Schulen, ist es im Sinne des Infektionsschutzes notwendig, die Möglichkeit zur Erhaltung der persönlichen Hygiene sicherzustellen.
Ebenso werden in Krankenhäusern, Arztpraxen, Einrichtungen des ambulanten Operierens sehr konkrete Anforderungen an die Infektionshygiene gestellt.
Der öffentliche Gesundheitsdienst berät und überwacht entsprechende Einrichtungen hinsichtlich der Einhaltung der Hygienevorschriften. Darüber hinaus wird Hinweisen über mangelnde hygienische Bedingungen auf öffentlich genutzten Plätzen, z. B. Spielplätzen oder in Parks, nachgegangen.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt).
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Plön - Amt für Gesundheit
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Andre Claassen
Hausanschrift
Fax: +49 4522 74395349
Telefon Festnetz: +49 4522 743641
E-Mail: Andre.Claassen@kreis-ploen.de
Nico Frick
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4522 743388
Fax: +49 4522 74395388
E-Mail: Nico.Frick@kreis-ploen.de
Dennis Starke
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4522 743387
Fax: +49 4522 74395387
E-Mail: Dennis.Starke@kreis-ploen.de
erforderliche Unterlagen
Dokumentationen aus den Bereichen
- Hygienepläne
- Mitarbeiterschulungen
- Gerätewartung
- Nosokomiale Infektionen (Krankenhausinfektionen)
Es können weitere Unterlagen benötigt werden. Es wird daher empfohlen, sich gegebenenfalls vorab mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß Verwaltungsgebührensatzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt das zuständige Gesundheitsamt.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Krankenhausüberwachung, Hygieneplan, Hygieneverordnung, Krankenhaushygiene, Krankenhausaufsicht