Einhaltung der Infektionshygiene Überwachung

    Infektionshygienische Überwachung

    Der öffentliche Gesundheitsdienst berät und überwacht Einrichtungen hinsichtlich der Einhaltung der Hygienevorschriften.

    Beschreibung

    In gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen, wie z. B. Alten- und Pflegeheimen, Kindertageseinrichtungen oder Schulen, ist es im Sinne des Infektionsschutzes notwendig, die Möglichkeit zur Erhaltung der persönlichen Hygiene sicherzustellen.
    Ebenso werden in Krankenhäusern, Arztpraxen, Einrichtungen des ambulanten Operierens sehr konkrete Anforderungen an die Infektionshygiene gestellt.

    Der öffentliche Gesundheitsdienst berät und überwacht entsprechende Einrichtungen hinsichtlich der Einhaltung der Hygienevorschriften. Darüber hinaus wird Hinweisen über mangelnde hygienische Bedingungen auf öffentlich genutzten Plätzen, z. B. Spielplätzen oder in Parks, nachgegangen.

    Zuständigkeit

    An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt).

    Ansprechpartner

    Kreis Herzogtum Lauenburg - Fachdienst 180 Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Barlachstraße 4

    23909 Ratzeburg

    Öffnungszeiten

    Der Fachdienst Gesundheit ist Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr für Sie geöffnet. Im Bereich amtsärztliche Begutachtung und gesundheitlicher Umweltschutz ist bei erforderlichen Untersuchungen, Begutachtungen und Belehrungen eine vorherige Terminabsprache erforderlich.

    Kontakt

    Fax: 04541 888-259

    Telefon Festnetz: 04541 888-381

    E-Mail: gesundheitsdienste@kreis-rz.de

    Weitere Informationen

    Sie können sich - unabhängig von Ihrem Wohnsitz im Kreisgebiet - sowohl an das Gesundheitsamt in Ratzeburg als auch in Geesthacht wenden.

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Dokumentationen aus den Bereichen

    • Hygienepläne
    • Mitarbeiterschulungen
    • Gerätewartung
    • Nosokomiale Infektionen (Krankenhausinfektionen)

    Es können weitere Unterlagen benötigt werden. Es wird daher empfohlen, sich gegebenenfalls vorab mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Gebühren gemäß Verwaltungsgebührensatzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt das zuständige Gesundheitsamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Hygieneplan, Krankenhausüberwachung, Krankenhaushygiene, Hygieneverordnung, Krankenhausaufsicht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English