Einhaltung der Infektionshygiene Überwachung

    Infektionshygienische Überwachung

    Der öffentliche Gesundheitsdienst berät und überwacht Einrichtungen hinsichtlich der Einhaltung der Hygienevorschriften.

    Beschreibung

    In gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen, wie z. B. Alten- und Pflegeheimen, Kindertageseinrichtungen oder Schulen, ist es im Sinne des Infektionsschutzes notwendig, die Möglichkeit zur Erhaltung der persönlichen Hygiene sicherzustellen.
    Ebenso werden in Krankenhäusern, Arztpraxen, Einrichtungen des ambulanten Operierens sehr konkrete Anforderungen an die Infektionshygiene gestellt.

    Der öffentliche Gesundheitsdienst berät und überwacht entsprechende Einrichtungen hinsichtlich der Einhaltung der Hygienevorschriften. Darüber hinaus wird Hinweisen über mangelnde hygienische Bedingungen auf öffentlich genutzten Plätzen, z. B. Spielplätzen oder in Parks, nachgegangen.

    Zuständigkeit

    An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt).

    Ansprechpartner

    Hansestadt Lübeck - Gesundheitsamt; Infektionshygienische Überwachung von Einrichtungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Sophienstraße 2-8

    23560 Lübeck

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 14:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 08:00 - 17:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: infektionsschutz@luebeck.de

    Internet

    Stichwörter

    Ansteckung, Campylobacter, Clostridium difficile, Coli, Influenza, EHEC, ESBL, Flöhe, Gesundheitsamt, Grippe, Hep, Hepatitis, HIV, HUS, Hygiene, Infektion, Infektionshygienische Überwachung, infektionskrankheit, Infektionskrankheiten, Infektionsschutz, Keim, Keime, Klebsiella, Kopfläuse, Krankenhaushygiene, Läuse, Legionellen, Listerien, Masern, Menigokokken, MRSA, Noro, pneumonia, Raumluftanlagen, Rotaviren, Salmonellen, Schädlingsbekämpfung, Schimmelpilz, Seuchenhygiene, Tb, TBC, Toxoplasmose, Tuberkulose, Virus, Yersinien

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Dokumentationen aus den Bereichen

    • Hygienepläne
    • Mitarbeiterschulungen
    • Gerätewartung
    • Nosokomiale Infektionen (Krankenhausinfektionen)

    Es können weitere Unterlagen benötigt werden. Es wird daher empfohlen, sich gegebenenfalls vorab mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Gebühren gemäß Verwaltungsgebührensatzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt das zuständige Gesundheitsamt.

    Hinweise für Lübeck: Infektionshygienische Überwachung


    Informationen entnehmen Sie bitte:  Verwaltungsgebührensatzung

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Hygieneplan, Krankenhausüberwachung, Krankenhaushygiene, Hygieneverordnung, Krankenhausaufsicht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English