Infektionshygienische Überwachung
Der öffentliche Gesundheitsdienst berät und überwacht Einrichtungen hinsichtlich der Einhaltung der Hygienevorschriften.
Beschreibung
In gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen, wie z. B. Alten- und Pflegeheimen, Kindertageseinrichtungen oder Schulen, ist es im Sinne des Infektionsschutzes notwendig, die Möglichkeit zur Erhaltung der persönlichen Hygiene sicherzustellen.
Ebenso werden in Krankenhäusern, Arztpraxen, Einrichtungen des ambulanten Operierens sehr konkrete Anforderungen an die Infektionshygiene gestellt.
Der öffentliche Gesundheitsdienst berät und überwacht entsprechende Einrichtungen hinsichtlich der Einhaltung der Hygienevorschriften. Darüber hinaus wird Hinweisen über mangelnde hygienische Bedingungen auf öffentlich genutzten Plätzen, z. B. Spielplätzen oder in Parks, nachgegangen.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt).
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Amt für Gesundheit, Sachbereich Hygieneaufsicht medizinische Einrichtungen
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
Anzahl: 6
Gebühren: ja
Parkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
Anzahl: 100
Gebühren: ja
alle Hauptlinien
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter den angegebenen Telefonnummern.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 901-2140(Sachbereichsleitung)
E-Mail: hygieneaufsicht@kiel.de
Stichwörter
Hygiene, Krankenhaushygiene
Landeshauptstadt Kiel - Amt für Gesundheit, Sachbereich Überwachung und Beratung von Gemeinschaftseinrichtungen
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
Anzahl: 6
Gebühren: ja
Parkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
Anzahl: 100
Gebühren: ja
alle Hauptlinien
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter den angegebenen Telefonnummern.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 901-2144(Sachbereichsleitung)
E-Mail: ifsg-pflege@kiel.de
E-Mail: ifsg-kita-schule@kiel.de
E-Mail: infektionsschutz@kiel.de
erforderliche Unterlagen
Dokumentationen aus den Bereichen
- Hygienepläne
- Mitarbeiterschulungen
- Gerätewartung
- Nosokomiale Infektionen (Krankenhausinfektionen)
Es können weitere Unterlagen benötigt werden. Es wird daher empfohlen, sich gegebenenfalls vorab mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kiel: Syn. HS
- Erlass zur Infektionshygienischen Überwachung des Landes Schleswig-Holstein
- Das Gesetz zur Stärkung von Selbstbestimmung und Schutz von Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung (Selbstbestimmungsstärkungsgesetz - SbStG)
- Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO)
- Erlass zur Infektionshygienischen Überwachung des Landes Schleswig-Holstein
- Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO)
- Das Gesetz zur Stärkung von Selbstbestimmung und Schutz von Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung (Selbstbestimmungsstärkungsgesetz - SbStG)
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß Verwaltungsgebührensatzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt das zuständige Gesundheitsamt.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Hygieneplan, Krankenhaushygiene, Krankenhausüberwachung, Krankenhausaufsicht, Hygieneverordnung