Krankenkassenaufsicht
Die staatliche Rechtsaufsicht über die gesetzlichen Krankenkassen liegt beim Bundesamt für Soziale Sicherung.
Beschreibung
Die gesetzlichen Krankenkassen unterliegen der staatlichen Rechtsaufsicht.
Das Bundesamt für Soziale Sicherung führt die Aufsicht über die bundesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen. Bundesunmittelbar sind die Krankenkassen, deren Tätigkeitsbereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt. Krankenkassen, deren Tätigkeitsbereich auf bis zu drei Bundesländer beschränkt ist, unterstehen der jeweiligen Landesaufsicht.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Bundesamt für Soziale Sicherung oder die aufsichtsführende Landesbehörde.
Die zuständige Aufsichtsbehörde kann unter anderem dem Impressum des Internetauftritts der jeweiligen Krankenkasse entnommen werden.
Ansprechpartner
Bundesamt für Soziale Sicherung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 – 15:00 Uhr Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 – 15:00 Uhr Mi. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 – 15:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 – 15:00 Uhr Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zu den Themen Gesundheitswesen, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Ansprechpartner bei Beschwerden über die gesetzliche Krankenversicherung finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Beschwerde über Krankenkasse