Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung

    Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung

    Beschreibung

    Die Rentenversicherung kann von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen.

    Zuständigkeit

    Bei folgenden Stellen können Sie das übersandte Formular des Rentenleisters ausfüllen und unterschreiben:

    • Kommunale Behörden
    • Kirchenbehörden
    • Notarinnen und Notare
    • Landesärzte- und Landestierärztekammern
    • Berufsständische Versorgungswerke
    • Gesetzliche Krankenkassen
    • Banken als Anstalten des öffentlichen Rechts oder Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG

    Anschließend erfolgt seitens der Stelle vor Ort eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift.

    Ansprechpartner

    Amt Kropp-Stapelholm - Bürgerbüro Kropp (III.09)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 10

    24848 Kropp

    Parkplätze

    • Parkplatz: Auf dem Marktplatz
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Mutter- und Kindparkplatz: Hinter dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Hinter dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle: Kropp Schule/ZOB
      Linien:
      • Bus: 676
      • Bus: 680
      • Bus: 677
      • Bus: 681
      • Bus: 726
      • Bus: 774
      • Bus: 678
      • Bus: 725
      • Bus: 772
      • Bus: 771

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04624 72-903

    Fax: 04624 72-50

    E-Mail: buergerbuero@amt-ks.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt Kropp-Stapelholm - Bürgerbüro Stapel (III.09)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 29

    25879 Stapel

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltstelle: Stapel Schule
      Linien:
      • Bus: 680
      • Bus: 163
      • Bus: 160
      • Bus: 686
      • Bus: 681
      • Bus: 670

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 04624 72-50

    Telefon Festnetz: 04883 179-903

    E-Mail: buergerbuero@amt-ks.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation.
    Es können weitere Unterlagen erforderlich sein. Daher wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der jeweiligen Stelle in Verbindung zu setzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Die Ausstellung von Lebensbescheinigungen zur Vorlage bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist gebührenfrei.
    Die Ausstellung von Lebensbescheinigungen zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger oder private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten) sind gebührenpflichtig. Die Gebühr ist abhängig von der Handlung der ausgewählten Stelle, die die Beglaubigung vornimmt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Meldebescheinigung der Meldebehörde kann nur ohne entsprechende Zusätze, dass die Kundin oder der Kunde lebend sei, erteilt werden. Bei der erteilten Meldebescheinigung bleibt das Sterbedatum leer. Daraus folgt, dass die Person noch lebt. Diese Meldebescheinigung kann mit dem Formular des Rentenleisters verbunden und gesiegelt werden und gilt als eine Urkunde.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de