Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung
Beschreibung
Die Rentenversicherung kann von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen.
Zuständigkeit
Bei folgenden Stellen können Sie das übersandte Formular des Rentenleisters ausfüllen und unterschreiben:
- Kommunale Behörden
- Kirchenbehörden
- Notarinnen und Notare
- Landesärzte- und Landestierärztekammern
- Berufsständische Versorgungswerke
- Gesetzliche Krankenkassen
- Banken als Anstalten des öffentlichen Rechts oder Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG
Anschließend erfolgt seitens der Stelle vor Ort eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift.
Ansprechpartner
Amt Schrevenborn - Sachgebiet 11 Meldewesen Heikendorf
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: Einwohnermeldeamt@amt-schrevenborn.de(Funktionsmailadresse)
Telefon Festnetz: 0431 2409-0(über Zentrale)
Fax: 0431 2406-600
Kontaktperson
Frau Wenzkus (Sachgebiet Ordnungswesen)
Herr Witt (Sachgebiet Ordnungswesen)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 0431 2409-122
E-Mail: einwohnermeldeamt@amt-schrevenborn.de
Fax: 0431 2409-600
Amt Schrevenborn - Sachgebiet 11 Meldewesen Mönkeberg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: Einwohnermeldeamt@amt-schrevenborn.de(Funktionsmailadresse)
Telefon Festnetz: 0431 23972-0(über Zentrale)
Fax: 0431 23972-650
Kontaktperson
Frau Martensen
Hausanschrift
Fax: 0431 23972-650
E-Mail: einwohnermeldeamt@amt-schrevenborn.de
Telefon Festnetz: 0431 23972-502
Amt Schrevenborn - Sachgebiet 11 Meldewesen Schönkirchen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: Einwohnermeldeamt@amt-schrevenborn.de(Funktionsmailadresse)
Telefon Festnetz: 04348 709-0(über Zentrale)
Fax: 04348 709-650
Kontaktperson
Frau Kröger (Meldewesen/Gewerbe)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04348 709-402
E-Mail: einwohnermeldeamt@amt-schrevenborn.de
Fax: 04348 709-640
Frau Scheffler (Meldewesen/Gewerbe)
Hausanschrift
Fax: 04348 709-640
E-Mail: einwohnermeldeamt@amt-schrevenborn.de
Telefon Festnetz: 04348 709-403
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation.
Es können weitere Unterlagen erforderlich sein. Daher wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der jeweiligen Stelle in Verbindung zu setzen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Keine
Kosten
Die Ausstellung von Lebensbescheinigungen zur Vorlage bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist gebührenfrei.
Die Ausstellung von Lebensbescheinigungen zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger oder private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten) sind gebührenpflichtig. Die Gebühr ist abhängig von der Handlung der ausgewählten Stelle, die die Beglaubigung vornimmt.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Meldebescheinigung der Meldebehörde kann nur ohne entsprechende Zusätze, dass die Kundin oder der Kunde lebend sei, erteilt werden. Bei der erteilten Meldebescheinigung bleibt das Sterbedatum leer. Daraus folgt, dass die Person noch lebt. Diese Meldebescheinigung kann mit dem Formular des Rentenleisters verbunden und gesiegelt werden und gilt als eine Urkunde.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein