Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung

    Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung

    Sofern Sie von der Rentenversicherung eine Aufforderung zur Vorlage einer Lebensbescheinigung erhalten haben, können Sie sich hier weiter informieren.

    Beschreibung

    Die Rentenversicherung kann von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen.

    Zuständigkeit

    Bei folgenden Stellen können Sie das übersandte Formular des Rentenleisters ausfüllen und unterschreiben:

    • Kommunale Behörden
    • Kirchenbehörden
    • Notarinnen und Notare
    • Landesärzte- und Landestierärztekammern
    • Berufsständische Versorgungswerke
    • Gesetzliche Krankenkassen
    • Banken als Anstalten des öffentlichen Rechts oder Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG

    Anschließend erfolgt seitens der Stelle vor Ort eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift.

    Ansprechpartner

    Amt Probstei - Standesamt

    Aktuelles

    Durch die Zusammenlegung der Verwaltungsgemeinschaft Amt Probstei mit den Gemeinden Laboe und Schönberg, verfügt das Amt Probstei seit dem 01.01.2008 über zwei Standesamtsbezirke. Das Standesamt Laboe ist für die Bürger/innen der Gemeinde Laboe zuständig. Das Standesamt Probstei in Schönberg ist für die Bürger/innen der Gemeinden Barsbek, Bendfeld, Brodersdorf, Fahren, Fiefbergen, Höhndorf, Köhn, Krokau, Krummbek, Lutterbek, Passade, Prasdorf, Probsteierhagen, Schönberg, Stakendorf, Stein, Stoltenberg, Wendtorf und Wisch zuständig. Unabhängig von den Bürger/innen der genannten Gemeinden können natürlich Urlauber/innen in beiden Standesamtsbezirken heiraten, wenn sie sich zuvor in ihrem Wohnsitzstandesamt angemeldet haben. Im Standesamt erhalten Sie folgende Dienstleistungen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung: •  Eheschließung •  Eheschließung im Ausland •  Geburt •  Kirchenaustritt •  Begründung einer Lebenspartnerschaft •  Sterbefall •  Trauorte •  Vaterschaftsanerkennung •  Urkunden/Urkundenbestellung •  Datenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Knüll 4

    24217 Schönberg (Holstein)

    Dienstort im Rathaus Schönberg

    Behindertenparkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz, kostenlos für 2 Stunden
    Anzahl: 80
    Gebühren: nein

    Rathaus Schönberg

    Bus: VRK 120 (aus Richtung Laboe), VRK 200/201/210 (aus Richtung Kiel)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Der Aufzug ist mit einem Rollstuhl nur über den Haupteingang (Fußgängerzone) zu erreichen.

    Hausanschrift

    Reventloustraße 10

    24235 Laboe

    Dienstort in der VR-Bank Laboe

    Behindertenparkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz, kostenlos für 2 Stunden
    Anzahl: 80
    Gebühren: nein

    Rathaus Schönberg

    Bus: VRK 120 (aus Richtung Laboe), VRK 200/201/210 (aus Richtung Kiel)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Der Aufzug ist mit einem Rollstuhl nur über den Haupteingang (Fußgängerzone) zu erreichen.

    Lieferanschrift

    Knüll 4

    24217 Schönberg (Holstein)

    Behindertenparkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz, kostenlos für 2 Stunden
    Anzahl: 80
    Gebühren: nein

    Rathaus Schönberg

    Bus: VRK 120 (aus Richtung Laboe), VRK 200/201/210 (aus Richtung Kiel)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Der Aufzug ist mit einem Rollstuhl nur über den Haupteingang (Fußgängerzone) zu erreichen.

    Öffnungszeiten

    Rathaus Schönberg: Mo. 08:00 -12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Rathaus Laboe: Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Di. 08:30 - 12:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4344 306-1302(Ansprechperson Standesamt)

    E-Mail: standesamt@amt-probstei.de

    Bankverbindung

    Amtskasse Probstei

    Empfänger: Amtskasse Probstei

    IBAN: DE94 2105 0170 0080 0018 37

    BIC: NOLADE21KIE

    Bankinstitut: Förde Sparkasse

    Stichwörter

    Geburtsurkunde, Geburtsurkunden, heiraten, Heiratsregister, Heiratsurkunde, Öffnungszeiten Standesamt, Standesamt, Urkunden

    Version

    Technisch erstellt am 11.04.2023 (von: Stoltenberg, Jan Pekka)

    Technisch geändert am 23.08.2024 (von: Stoltenberg, Jan Pekka)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation.
    Es können weitere Unterlagen erforderlich sein. Daher wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der jeweiligen Stelle in Verbindung zu setzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Die Ausstellung von Lebensbescheinigungen zur Vorlage bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist gebührenfrei.
    Die Ausstellung von Lebensbescheinigungen zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger oder private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten) sind gebührenpflichtig. Die Gebühr ist abhängig von der Handlung der ausgewählten Stelle, die die Beglaubigung vornimmt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Meldebescheinigung der Meldebehörde kann nur ohne entsprechende Zusätze, dass die Kundin oder der Kunde lebend sei, erteilt werden. Bei der erteilten Meldebescheinigung bleibt das Sterbedatum leer. Daraus folgt, dass die Person noch lebt. Diese Meldebescheinigung kann mit dem Formular des Rentenleisters verbunden und gesiegelt werden und gilt als eine Urkunde.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 25.10.2011 (von: Claudia Knothe)

    Technisch geändert am 20.12.2024 (von: Wappelhorst, Brian)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)