Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung
Sofern Sie von der Rentenversicherung eine Aufforderung zur Vorlage einer Lebensbescheinigung erhalten haben, können Sie sich hier weiter informieren.
Beschreibung
Die Rentenversicherung kann von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen.
Zuständigkeit
Bei folgenden Stellen können Sie das übersandte Formular des Rentenleisters ausfüllen und unterschreiben:
- Kommunale Behörden
- Kirchenbehörden
- Notarinnen und Notare
- Landesärzte- und Landestierärztekammern
- Berufsständische Versorgungswerke
- Gesetzliche Krankenkassen
- Banken als Anstalten des öffentlichen Rechts oder Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG
Anschließend erfolgt seitens der Stelle vor Ort eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift.
Ansprechpartner
Stadt Schenefeld - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. Samstag im Monat 10:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Marco Schnittker
Hausanschrift
E-Mail: Buergerbuero@stadt-schenefeld.de
Fax: 040 83037-136
Telefon Festnetz: 040 83037-139
Frau Bettina Quaas
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 040 83037-139
Fax: 040 83037-136
E-Mail: Buergerbuero@stadt-schenefeld.de
Frau Jana Radloff
Hausanschrift
Fax: 040 83037-136
E-Mail: Buergerbuero@stadt-schenefeld.de
Telefon Festnetz: 040 83037-139
Frau Nali-Mari Aktas
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 040 83037-139
Fax: 040 83037-136
E-Mail: Buergerbuero@stadt-schenefeld.de
Frau Nadine Schütt
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 83037-139
E-Mail: Buergerbuero@stadt-schenefeld.de
Fax: +49 40 83037-136
Frau Hanna Kunzog
Hausanschrift
E-Mail: Buergerbuero@stadt-schenefeld.de
Telefon Festnetz: +49 40 83037-139
Fax: +49 40 83037-136
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation.
Es können weitere Unterlagen erforderlich sein. Daher wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der jeweiligen Stelle in Verbindung zu setzen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Keine
Kosten
Die Ausstellung von Lebensbescheinigungen zur Vorlage bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist gebührenfrei. Dies gilt nicht, wenn eine Meldebehörde zur Ausstellung der Bescheinigung aufgesucht wird, da sich die Rentenversicherungsträger über den Datenabruf für Behörden eigenständig informieren können, ob eine Person noch lebt. Stellt eine Meldebehörde die Bescheinigung aus, fällt eine Gebühr von 6,00 Euro an.
Die Ausstellung von Lebensbescheinigungen zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger oder private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten) sind gebührenpflichtig. Die Gebühr ist abhängig von der Handlung der ausgewählten Stelle, die die Beglaubigung vornimmt.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Meldebescheinigung der Meldebehörde kann nur ohne entsprechende Zusätze, dass die Kundin oder der Kunde lebend sei, erteilt werden. Bei der erteilten Meldebescheinigung bleibt das Sterbedatum leer. Daraus folgt, dass die Person noch lebt. Diese Meldebescheinigung kann mit dem Formular des Rentenleisters verbunden und gesiegelt werden und gilt als eine Urkunde.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein