Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung
Beschreibung
Die Rentenversicherung kann von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen.
Zuständigkeit
Bei folgenden Stellen können Sie das übersandte Formular des Rentenleisters ausfüllen und unterschreiben:
- Kommunale Behörden
- Kirchenbehörden
- Notarinnen und Notare
- Landesärzte- und Landestierärztekammern
- Berufsständische Versorgungswerke
- Gesetzliche Krankenkassen
- Banken als Anstalten des öffentlichen Rechts oder Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG
Anschließend erfolgt seitens der Stelle vor Ort eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift.
Ansprechpartner
Stadt Schenefeld - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. Samstag im Monat 10:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Nali-Mari Aktas
Postanschrift
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld
Fax: 040 83037-136
Telefon Festnetz: 040 83037-139
E-Mail: Buergerbuero@stadt-schenefeld.de
Frau Hanna Kunzog
Postanschrift
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld
Telefon Festnetz: +49 40 83037-139
Fax: +49 40 83037-136
E-Mail: Buergerbuero@stadt-schenefeld.de
Frau Bettina Quaas
Postanschrift
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld
Fax: 040 83037-136
Telefon Festnetz: 040 83037-139
E-Mail: Buergerbuero@stadt-schenefeld.de
Frau Jana Radloff
Postanschrift
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld
Fax: 040 83037-136
Telefon Festnetz: 040 83037-139
E-Mail: Buergerbuero@stadt-schenefeld.de
Herr Marco Schnittker
Postanschrift
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld
Fax: 040 83037-136
Telefon Festnetz: 040 83037-139
E-Mail: Buergerbuero@stadt-schenefeld.de
Frau Nadine Schütt
Postanschrift
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld
Telefon Festnetz: +49 40 83037-139
Fax: +49 40 83037-136
E-Mail: Buergerbuero@stadt-schenefeld.de
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation.
Es können weitere Unterlagen erforderlich sein. Daher wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der jeweiligen Stelle in Verbindung zu setzen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Keine
Kosten
Die Ausstellung von Lebensbescheinigungen zur Vorlage bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist gebührenfrei.
Die Ausstellung von Lebensbescheinigungen zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger oder private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten) sind gebührenpflichtig. Die Gebühr ist abhängig von der Handlung der ausgewählten Stelle, die die Beglaubigung vornimmt.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Meldebescheinigung der Meldebehörde kann nur ohne entsprechende Zusätze, dass die Kundin oder der Kunde lebend sei, erteilt werden. Bei der erteilten Meldebescheinigung bleibt das Sterbedatum leer. Daraus folgt, dass die Person noch lebt. Diese Meldebescheinigung kann mit dem Formular des Rentenleisters verbunden und gesiegelt werden und gilt als eine Urkunde.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein