Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung

    Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung

    Beschreibung

    Die Rentenversicherung kann von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen.

    Zuständigkeit

    Bei folgenden Stellen können Sie das übersandte Formular des Rentenleisters ausfüllen und unterschreiben:

    • Kommunale Behörden
    • Kirchenbehörden
    • Notarinnen und Notare
    • Landesärzte- und Landestierärztekammern
    • Berufsständische Versorgungswerke
    • Gesetzliche Krankenkassen
    • Banken als Anstalten des öffentlichen Rechts oder Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG

    Anschließend erfolgt seitens der Stelle vor Ort eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift.

    Hinweise für Hasloh: Lebensbescheinigung Bönningstedt, Hasloh, Ellerau

    Für diese Leistung ist ein persönlicher Besuch mit Termin erforderlich.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Hasloh - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Garstedter Weg 16 a

    25474 Hasloh

    Kontakt

    Fax: 04106 611400

    Telefon Festnetz: 04106 6110

    E-Mail: ServiceBueroHasloh@quickborn.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Quickborn

    Empfänger: Stadt Quickborn

    IBAN: DE53 2219 1405 0058 0000 50

    BIC: GENODEF1PIN

    Bankinstitut: VR Bank in Holstein eG

    Stadt Quickborn

    Empfänger: Stadt Quickborn

    IBAN: DE72 2305 1030 0007 0500 16

    BIC: NOLADE21SHO

    Bankinstitut: Sparkasse Südholstein

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation.
    Es können weitere Unterlagen erforderlich sein. Daher wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der jeweiligen Stelle in Verbindung zu setzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Die Ausstellung von Lebensbescheinigungen zur Vorlage bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist gebührenfrei.
    Die Ausstellung von Lebensbescheinigungen zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger oder private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten) sind gebührenpflichtig. Die Gebühr ist abhängig von der Handlung der ausgewählten Stelle, die die Beglaubigung vornimmt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Meldebescheinigung der Meldebehörde kann nur ohne entsprechende Zusätze, dass die Kundin oder der Kunde lebend sei, erteilt werden. Bei der erteilten Meldebescheinigung bleibt das Sterbedatum leer. Daraus folgt, dass die Person noch lebt. Diese Meldebescheinigung kann mit dem Formular des Rentenleisters verbunden und gesiegelt werden und gilt als eine Urkunde.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de