Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung

    Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung

    Sofern Sie von der Rentenversicherung eine Aufforderung zur Vorlage einer Lebensbescheinigung erhalten haben, können Sie sich hier weiter informieren.

    Beschreibung

    Die Rentenversicherung kann von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen.

    Zuständigkeit

    Bei folgenden Stellen können Sie das übersandte Formular des Rentenleisters ausfüllen und unterschreiben:

    • Kommunale Behörden
    • Kirchenbehörden
    • Notarinnen und Notare
    • Landesärzte- und Landestierärztekammern
    • Berufsständische Versorgungswerke
    • Gesetzliche Krankenkassen
    • Banken als Anstalten des öffentlichen Rechts oder Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG

    Anschließend erfolgt seitens der Stelle vor Ort eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Hattstedt

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsweg 10

    25856 Hattstedt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04841 992-651

    Telefon Festnetz: 04841 992-652

    Fax: 04841 992-655

    E-Mail: buergerbuero@amt-nordsee-treene.de

    Version

    Technisch erstellt am 16.09.2021

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Bürgerbüro Nordstrand

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulweg 4

    25845 Nordstrand

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04841 992-551

    Fax: 04841 992-555

    E-Mail: buergerbuero@amt-nordsee-treene.de

    Version

    Technisch erstellt am 16.09.2021

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Bürgerbüro Friedrichstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 11

    25840 Friedrichstadt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04841 992-751

    Telefon Festnetz: 04841 992-754

    Fax: 04841 992-755

    E-Mail: buergerbuero@amt-nordsee-treene.de

    Version

    Technisch erstellt am 16.09.2021

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Bürgerbüro Mildstedt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulweg 19

    25866 Mildstedt

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin!) Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr u. 13:30 bis 15:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr u. 13:30 bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin!)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04841 992-352

    Telefon Festnetz: 04841 992-353

    Fax: 04841 992-355

    E-Mail: buergerbuero@amt-nordsee-treene.de

    Version

    Technisch erstellt am 23.09.2021

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation.
    Es können weitere Unterlagen erforderlich sein. Daher wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der jeweiligen Stelle in Verbindung zu setzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Die Ausstellung von Lebensbescheinigungen zur Vorlage bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist gebührenfrei. Dies gilt nicht, wenn eine Meldebehörde zur Ausstellung der Bescheinigung aufgesucht wird, da sich die Rentenversicherungsträger über den Datenabruf für Behörden eigenständig informieren können, ob eine Person noch lebt. Stellt eine Meldebehörde die Bescheinigung aus, fällt eine Gebühr von 6,00 Euro an.

    Die Ausstellung von Lebensbescheinigungen zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger oder private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten) sind gebührenpflichtig. Die Gebühr ist abhängig von der Handlung der ausgewählten Stelle, die die Beglaubigung vornimmt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Meldebescheinigung der Meldebehörde kann nur ohne entsprechende Zusätze, dass die Kundin oder der Kunde lebend sei, erteilt werden. Bei der erteilten Meldebescheinigung bleibt das Sterbedatum leer. Daraus folgt, dass die Person noch lebt. Diese Meldebescheinigung kann mit dem Formular des Rentenleisters verbunden und gesiegelt werden und gilt als eine Urkunde.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 25.10.2011

    Technisch geändert am 12.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020