Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung

    Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung

    Beschreibung

    Die Rentenversicherung kann von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen.

    Zuständigkeit

    Bei folgenden Stellen können Sie das übersandte Formular des Rentenleisters ausfüllen und unterschreiben:

    • Kommunale Behörden
    • Kirchenbehörden
    • Notarinnen und Notare
    • Landesärzte- und Landestierärztekammern
    • Berufsständische Versorgungswerke
    • Gesetzliche Krankenkassen
    • Banken als Anstalten des öffentlichen Rechts oder Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG

    Anschließend erfolgt seitens der Stelle vor Ort eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Sylt - Fachdienst 1.4 Standesamt Sylt

    Adresse

    Hausanschrift

    Andreas-Nielsen-Straße 1

    25980 Sylt

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:30 Uhr Di. 08:00  - 12:30 Uhr Mi. 08:00  - 12:30 Uhr Do. 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00  - 17:00 Uhr Hinweise: Derzeit können persönliche Termine im Standesamt nur per E-Mail standesamt@gemeinde-sylt.de oder telefonisch 04651 851 250 vereinbart werden. Bitte beachten Sie, dass das Standesamt am Freitag ausschließlich für Trauungen geöffnet ist. Urkunden können Sie auch online unter www.gemeinde-sylt.de Rubrik "Onlineverwaltung" beantragen.

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04651 851250

    Telefon Festnetz: 04651 851251

    Telefon Festnetz: 04651 851252

    Telefon Festnetz: 04651 851253

    Fax: 04651 851245

    E-Mail: standesamt@gemeinde-sylt.de

    Internet

    Stichwörter

    Ehe, Eheregister, Eheschließung, Eheurkunde, Öffnungszeiten Standesamt, Standesamt

    Version

    Technisch erstellt am 25.06.2019 (von: Ghiladi, Heike)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Scotti, Norman)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation.
    Es können weitere Unterlagen erforderlich sein. Daher wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der jeweiligen Stelle in Verbindung zu setzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Die Ausstellung von Lebensbescheinigungen zur Vorlage bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist gebührenfrei.
    Die Ausstellung von Lebensbescheinigungen zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger oder private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten) sind gebührenpflichtig. Die Gebühr ist abhängig von der Handlung der ausgewählten Stelle, die die Beglaubigung vornimmt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Meldebescheinigung der Meldebehörde kann nur ohne entsprechende Zusätze, dass die Kundin oder der Kunde lebend sei, erteilt werden. Bei der erteilten Meldebescheinigung bleibt das Sterbedatum leer. Daraus folgt, dass die Person noch lebt. Diese Meldebescheinigung kann mit dem Formular des Rentenleisters verbunden und gesiegelt werden und gilt als eine Urkunde.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 25.10.2011 (von: Claudia Knothe)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)