Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung

    Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung

    Beschreibung

    Die Rentenversicherung kann von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen.

    Zuständigkeit

    Bei folgenden Stellen können Sie das übersandte Formular des Rentenleisters ausfüllen und unterschreiben:

    • Kommunale Behörden
    • Kirchenbehörden
    • Notarinnen und Notare
    • Landesärzte- und Landestierärztekammern
    • Berufsständische Versorgungswerke
    • Gesetzliche Krankenkassen
    • Banken als Anstalten des öffentlichen Rechts oder Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG

    Anschließend erfolgt seitens der Stelle vor Ort eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet 3.20 - Einwohnermeldewesen und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Wasserkrüger Weg 16

    23879 Mölln

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4542 803-0

    Fax: +49 4542 803-500

    E-Mail: stadt@moelln.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Mölln

    Empfänger: Stadt Mölln

    IBAN: DE77 2305 2750 0005 0045 00

    BIC: NOLADE21RZB

    Bankinstitut: Kreissparkasse Khzgt. Lbg.

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation.
    Es können weitere Unterlagen erforderlich sein. Daher wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der jeweiligen Stelle in Verbindung zu setzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Die Ausstellung von Lebensbescheinigungen zur Vorlage bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist gebührenfrei.
    Die Ausstellung von Lebensbescheinigungen zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger oder private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten) sind gebührenpflichtig. Die Gebühr ist abhängig von der Handlung der ausgewählten Stelle, die die Beglaubigung vornimmt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Meldebescheinigung der Meldebehörde kann nur ohne entsprechende Zusätze, dass die Kundin oder der Kunde lebend sei, erteilt werden. Bei der erteilten Meldebescheinigung bleibt das Sterbedatum leer. Daraus folgt, dass die Person noch lebt. Diese Meldebescheinigung kann mit dem Formular des Rentenleisters verbunden und gesiegelt werden und gilt als eine Urkunde.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de