Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung
Beschreibung
Die Rentenversicherung kann von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen.
Zuständigkeit
Bei folgenden Stellen können Sie das übersandte Formular des Rentenleisters ausfüllen und unterschreiben:
- Kommunale Behörden
- Kirchenbehörden
- Notarinnen und Notare
- Landesärzte- und Landestierärztekammern
- Berufsständische Versorgungswerke
- Gesetzliche Krankenkassen
- Banken als Anstalten des öffentlichen Rechts oder Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG
Anschließend erfolgt seitens der Stelle vor Ort eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift.
Ansprechpartner
Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich I - Bürgerdienste und Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Parkplätze direkt vor dem Haupteingang
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplätze vor, neben und hinter dem Amtsgebäude
Anzahl: 12
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1126
25731 Heide
Öffnungszeiten
Mo. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr Di. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr Mi. 08:00-12:00 Uhr Do. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr Fr. 08:00-12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldlose Zahlung, Girocard, Bargeldzahlung
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation.
Es können weitere Unterlagen erforderlich sein. Daher wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der jeweiligen Stelle in Verbindung zu setzen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Keine
Kosten
Die Ausstellung von Lebensbescheinigungen zur Vorlage bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist gebührenfrei.
Die Ausstellung von Lebensbescheinigungen zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger oder private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten) sind gebührenpflichtig. Die Gebühr ist abhängig von der Handlung der ausgewählten Stelle, die die Beglaubigung vornimmt.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Meldebescheinigung der Meldebehörde kann nur ohne entsprechende Zusätze, dass die Kundin oder der Kunde lebend sei, erteilt werden. Bei der erteilten Meldebescheinigung bleibt das Sterbedatum leer. Daraus folgt, dass die Person noch lebt. Diese Meldebescheinigung kann mit dem Formular des Rentenleisters verbunden und gesiegelt werden und gilt als eine Urkunde.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein