Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung
Beschreibung
Die Rentenversicherung kann von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen.
Zuständigkeit
Bei folgenden Stellen können Sie das übersandte Formular des Rentenleisters ausfüllen und unterschreiben:
- Kommunale Behörden
- Kirchenbehörden
- Notarinnen und Notare
- Landesärzte- und Landestierärztekammern
- Berufsständische Versorgungswerke
- Gesetzliche Krankenkassen
- Banken als Anstalten des öffentlichen Rechts oder Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG
Anschließend erfolgt seitens der Stelle vor Ort eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift.
Ansprechpartner
Stadt Flensburg - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
24931 Flensburg
Die Postadresse für alle städtischen Dienststellen lautet: Stadt Flensburg Dienststelle (z.B. Ordnungsverwaltung) 24931 Flensburg
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bürgerbüro: Montag: 7:30-17:00 Uhr Dienstag: geschlossen  Mittwoch: 7:30-12:00 Uhr Donnerstag: 7:30-17:30 Uhr Freitag: 7:30-12:30 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Leider werden die Öffnungszeiten im Bürgerbüro nicht gleichmäßig genutzt, sodass sich vermeidbare Wartezeiten ergeben. Informieren Sie sich für Ihren Besuch im Bürgerbüro über günstige Wartezeiten einfach auf unserer Homepage "www.flensburg.de" unter der Rubrik "Bürgerbüro" und weiter unter "Hinweise zu Öffnungs- und Wartezeiten".
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation.
Es können weitere Unterlagen erforderlich sein. Daher wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der jeweiligen Stelle in Verbindung zu setzen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Keine
Kosten
Die Ausstellung von Lebensbescheinigungen zur Vorlage bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist gebührenfrei.
Die Ausstellung von Lebensbescheinigungen zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger oder private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten) sind gebührenpflichtig. Die Gebühr ist abhängig von der Handlung der ausgewählten Stelle, die die Beglaubigung vornimmt.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Meldebescheinigung der Meldebehörde kann nur ohne entsprechende Zusätze, dass die Kundin oder der Kunde lebend sei, erteilt werden. Bei der erteilten Meldebescheinigung bleibt das Sterbedatum leer. Daraus folgt, dass die Person noch lebt. Diese Meldebescheinigung kann mit dem Formular des Rentenleisters verbunden und gesiegelt werden und gilt als eine Urkunde.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein