Friedhöfe
Auf allen Friedhöfen werden grundsätzlich Erdgräber für Sargbeisetzungen und Urnengräber angeboten.
Beschreibung
Friedhöfe sind Stätten der Erinnerung. Sie sind Orte der Ruhe und Besinnung und auch kulturgeschichtlich bedeutsam.
Grundsätzlich werden auf allen Friedhöfen sowohl Erdgräber für Sargbeisetzungen als auch Urnengräber angeboten. Beide lassen sich jeweils unterscheiden in Wahlgräber (Standortwahl und Verlängerung möglich) und Reihengräber mit fester Laufzeit die nicht verlängert werden können.
Hinweise für Barsbüttel: Friedhöfe
Anschrift: Zum Ehrenhain 42 D, 22885 Barsbüttel
Öffnungszeiten
In den Sommermonaten (April - September) - 07:00 bis 21:00 Uhr
In den Wintermonaten (Oktober bis März) - 07:00 bis 18:00 Uhr
An Wochenenden und Feiertagen erfolgt die Öffnung erst um 08:00 Uhr.
Anfahrbarkeit über die Straßen Zum Ehrenhain oder „Am AKKU“. Gegenüber des Haupteingangs (Zum Ehrenhain 42 D) befindet sich ein Parkplatz. Für bewegungseingeschränkte Personen besteht bei Trauerfeiern oder Beisetzungen die Möglichkeit, direkt an der Kapelle zu parken. Über diese Zuwegung erreichen Sie den Friedhof natürlich auch fußläufig.
Zu Fuß erreichen Sie den Friedhof außerdem aus Richtung der Straße „Am AKKU“, Fußweg hinter dem Nahversorgungszentrum und aus Richtung Hauptstraße, Zugang gegenüber des Rathauses. Hier halten auch die Busse der Linien 263, 337 und 737.
Friedhöfe sind Stätten der Erinnerung. Sie sind Orte der Ruhe und Besinnung und auch kulturgeschichtlich bedeutsam. Grundsätzlich werden auf allen Friedhöfen sowohl Erdgräber für Sargbeisetzungen als auch Urnengräber angeboten. Beide lassen sich jeweils unterscheiden in Wahlgräber (Standortwahl und Verlängerung möglich) und Reihengräber mit fester Laufzeit die nicht verlängert werden können.
Der Barsbütteler Friedhof
Der Barsbütteler Friedhof ist noch relativ „jung“. Nach einer Phase der Planung und Erschließung fand die erste Bestattung im Juni 1986 statt. Es besteht ein umfangreiches Angebot an verschiedenen Grabarten. Zu unterscheiden ist grundsätzlich zwischen sog. Reihengrabstätten und Wahlgrabstätten.
In einer Erd-Wahlgrabstelle kann die Bestattung eines Sarges und zweier Urnen erfolgen. Mehrere Grabstellen können eine Familiengrabstätte bilden. Es bestehen Grabstätten zur vollständigen Bepflanzung oder nur mit einer kleinen Pflanzfläche vor dem Grabmal. Ebenfalls gibt es Grabstätten in vollständiger Rasenlage. Die Ruhezeit nach der Bestattung eines Sarges beträgt jeweils 25 Jahre.
In einer Urnen-Wahlgrabstätte können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Es kann gewählt werden zwischen Urnengrabstätten zur vollständigen Bepflanzung oder in vollständiger Rasenlage.
Für Urnen-Beisetzungen stehen außerdem verschiedene Alternativen zur Verfügung, die für die Angehörigen pflegefrei sind: Urnen-Gemeinschaftsanlagen, Urnen-Baumgräber und Urnen-Stelen/Schränke für jeweils 1-2 Urnen. Die Ruhezeit nach der Bestattung einer Urne beträgt jeweils 20 Jahre.
Das jeweilige Nutzungsrecht für Wahlgrabstätten kann verlängert werden.
Reihengrabstätten für Erd- oder Urnenbestattungen:
Reihengrabstätten werden erst im Todesfalle für die Dauer der Ruhezeit abgegeben. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden. In jeder Reihengrabstätte kann nur ein Sarg bzw. eine Urne beigesetzt werden.
Für Erdbeisetzungen in einem Reihengrab stehen derzeit lediglich Gräber in Rasenlage zur Verfügung.
Für Urnenbeisetzungen stehen folgende Grabarten zur Verfügung: zur vollständigen Bepflanzung, in vollständiger Rasenlage oder in einer Gemeinschaftsanlage.
Anonyme Grabstätten für Erd- und Urnenbestattungen
Die genaue Lage der einzelnen Grabstätten wird nicht bekannt gegeben.
Die Friedhofskapelle
Die Kapelle bietet Platz für ca. 100 Trauergäste. Nach Öffnung einer Zwischentür und mit Nutzung der Empore können bis zu 200 Trauergäste aufgenommen werden. Der Zugang ist stufenlos und somit auch für gehbehinderte Menschen leicht möglich. Für kleine Trauerfeierlichkeiten im engsten Familienkreis steht ein Raum für 10 Personen zur Verfügung. Bei der Kapelle sind öffentliche Toiletten von außen zugänglich.
Detaillierte Auskünfte erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung.
Anschrift: Zum Ehrenhain 42 D, 22885 Barsbüttel
Öffnungszeiten
In den Sommermonaten (April - September) - 07:00 bis 21:00 Uhr
In den Wintermonaten (Oktober bis März) - 07:00 bis 18:00 Uhr
An Wochenenden und Feiertagen erfolgt die Öffnung erst um 08:00 Uhr.
Anfahrbarkeit über die Straßen Zum Ehrenhain oder "Am AKKU". Gegenüber des Haupteingangs (Zum Ehrenhain 42 D) befindet sich ein Parkplatz. Für bewegungseingeschränkte Personen besteht bei Trauerfeiern oder Beisetzungen die Möglichkeit, direkt an der Kapelle zu parken. Über diese Zuwegung erreichen Sie den Friedhof natürlich auch fußläufig.
Zu Fuß erreichen Sie den Friedhof außerdem aus Richtung der Straße "Am AKKU", Fußweg hinter dem Nahversorgungszentrum und aus Richtung Hauptstraße, Zugang gegenüber des Rathauses. Hier halten auch die Busse der Linien 263, 337 und 737.
Friedhöfe sind Stätten der Erinnerung. Sie sind Orte der Ruhe und Besinnung und auch kulturgeschichtlich bedeutsam. Grundsätzlich werden auf allen Friedhöfen sowohl Erdgräber für Sargbeisetzungen als auch Urnengräber angeboten. Beide lassen sich jeweils unterscheiden in Wahlgräber (Standortwahl und Verlängerung möglich) und Reihengräber mit fester Laufzeit die nicht verlängert werden können.
Der Barsbütteler Friedhof
Der Barsbütteler Friedhof ist noch relativ "jung". Nach einer Phase der Planung und Erschließung fand die erste Bestattung im Juni 1986 statt. Es besteht ein umfangreiches Angebot an verschiedenen Grabarten. Zu unterscheiden ist grundsätzlich zwischen sog. Reihengrabstätten und Wahlgrabstätten.
In einer Erd-Wahlgrabstelle kann die Bestattung eines Sarges und zweier Urnen erfolgen. Mehrere Grabstellen können eine Familiengrabstätte bilden. Es bestehen Grabstätten zur vollständigen Bepflanzung oder nur mit einer kleinen Pflanzfläche vor dem Grabmal. Ebenfalls gibt es Grabstätten in vollständiger Rasenlage. Die Ruhezeit nach der Bestattung eines Sarges beträgt jeweils 25 Jahre.
In einer Urnen-Wahlgrabstätte können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Es kann gewählt werden zwischen Urnengrabstätten zur vollständigen Bepflanzung oder in vollständiger Rasenlage.
Für Urnen-Beisetzungen stehen außerdem verschiedene Alternativen zur Verfügung, die für die Angehörigen pflegefrei sind: Urnen-Gemeinschaftsanlagen, Urnen-Baumgräber und Urnen-Stelen/Schränke für jeweils 1-2 Urnen. Die Ruhezeit nach der Bestattung einer Urne beträgt jeweils 20 Jahre.
Das jeweilige Nutzungsrecht für Wahlgrabstätten kann verlängert werden.
Reihengrabstätten für Erd- oder Urnenbestattungen:
Reihengrabstätten werden erst im Todesfalle für die Dauer der Ruhezeit abgegeben. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden. In jeder Reihengrabstätte kann nur ein Sarg bzw. eine Urne beigesetzt werden.
Für Erdbeisetzungen in einem Reihengrab stehen derzeit lediglich Gräber in Rasenlage zur Verfügung.
Für Urnenbeisetzungen stehen folgende Grabarten zur Verfügung: zur vollständigen Bepflanzung, in vollständiger Rasenlage oder in einer Gemeinschaftsanlage.
Anonyme Grabstätten für Erd- und Urnenbestattungen
Die genaue Lage der einzelnen Grabstätten wird nicht bekannt gegeben.
Die Friedhofskapelle
Die Kapelle bietet Platz für ca. 100 Trauergäste. Nach Öffnung einer Zwischentür und mit Nutzung der Empore können bis zu 200 Trauergäste aufgenommen werden. Der Zugang ist stufenlos und somit auch für gehbehinderte Menschen leicht möglich. Für kleine Trauerfeierlichkeiten im engsten Familienkreis steht ein Raum für 10 Personen zur Verfügung. Bei der Kapelle sind öffentliche Toiletten von außen zugänglich.
Detaillierte Auskünfte erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die für den Friedhof zuständige Kirchengemeinde oder an die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Friedhofswesen
Adresse
Hausanschrift
22885 Barsbüttel
Kontaktperson
Frau Ute Schenk (Sachbearbeiterin Friedhofsangelegenheiten und Bauwesen)
erforderliche Unterlagen
Sollten Sie Nachfragen zu bestimmten Grabfeldern haben, ist die Nennung der Grab- und/oder Feldnummer für die Bearbeitung Ihrer Frage hilfreich.
Bei der Erdbestattung sind vorzulegen: Sterbeurkunde und Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt in dessen Zuständigkeit der Todesfall eingetreten ist.
Dafür werden folgende Papiere benötigt:
- Totenschein,
- bei ledigen Personen: Geburtsurkunde (Jahrgang > 1958) oder Familienbuch der Eltern,
- bei verheirateten Personen: Familienstammbuch (Jahrgang > 1958) oder Heiratsurkunde,
- bei geschiedenen Personen: Scheidungsurkunde,
- bei verwitweten Personen: Sterbeurkunde der/des verstorbenen Ehegatten,
- Personalausweis der/des Verstorbenen,
- Sterbefallanzeige.
Einäscherungen mit Urnenbeisetzung (Feuerbestattungen) können auf einem Friedhof oder von einem Schiff aus auf See durchgeführt werden. Beim Krematorium sind die folgenden Dokumente vorzulegen:
- Willensbekundung,
- Sterbeurkunde,
- Totenschein,
- Amtsärztliche Bescheinigung.
Zur Urnenbeisetzung darf das Krematorium die mit der Totenasche gefüllte Urne nur gegen den Nachweis einer Beisetzungsmöglichkeit aushändigen. Die Beisetzung der Urne muss dem Krematorium ebenfalls formlos nachgewiesen werden.
Die Urnenbeisetzung darf auf einem Friedhof oder auf See (Seebestattung) stattfinden. Die Seebestattung wird üblicherweise vom Bestattungsunternehmer organisiert oder durchgeführt. Bei der Urnenbeisetzung auf See ist ein Mindestabstand von 3 Seemeilen zur Küste einzuhalten. Es sind wasserlösliche und biologisch abbaubare Urnen zu verwenden.
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein (Bestattungsgesetz - BestattG),
- Landesverordnung über die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung (Bestattungsverordnung - BestattVO).
Kosten
Es fallen Gebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Friedhofsverwaltung.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Justiz und Gesundheit (MJG)
- BestattungsrechtNeue Zuständigkeit
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Ruhestätte, Kirchhof, Beerdigung