Friedhöfe
Auf allen Friedhöfen werden grundsätzlich Erdgräber für Sargbeisetzungen und Urnengräber angeboten.
Beschreibung
Friedhöfe sind Stätten der Erinnerung. Sie sind Orte der Ruhe und Besinnung und auch kulturgeschichtlich bedeutsam.
Grundsätzlich werden auf allen Friedhöfen sowohl Erdgräber für Sargbeisetzungen als auch Urnengräber angeboten. Beide lassen sich jeweils unterscheiden in Wahlgräber (Standortwahl und Verlängerung möglich) und Reihengräber mit fester Laufzeit die nicht verlängert werden können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die für den Friedhof zuständige Kirchengemeinde oder an die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt Mitteldithmarschen - Fachdienst 101 Technik
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Bahnhofstraße 23 in Albersdorf
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Parkplatz: Roggenstraße 14, rechts vom Verwaltungsgebäude
Anzahl: 18 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Roggenstraße 14, rechts vom Verwaltungsgebäude
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
rollstuhlgerecht in der Roggenstraße 14 in Meldorf und in der Bahnhofstraße 23 in Albersdorf
Aufzug ist nur in der Roggenstraße 14 in Meldorf vorhanden
Kontakt
Bankverbindung
Amtskasse Mitteldithmarschen
Empfänger: Amtskasse Mitteldithmarschen
IBAN: DE30 2225 0020 0000 0054 60
BIC: NOLADE21WHO
Bankinstitut: Sparkasse Westholstein
erforderliche Unterlagen
Sollten Sie Nachfragen zu bestimmten Grabfeldern haben, ist die Nennung der Grab- und/oder Feldnummer für die Bearbeitung Ihrer Frage hilfreich.
Bei der Erdbestattung sind vorzulegen: Sterbeurkunde und Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt in dessen Zuständigkeit der Todesfall eingetreten ist.
Dafür werden folgende Papiere benötigt:
- Totenschein,
- bei ledigen Personen: Geburtsurkunde (Jahrgang > 1958) oder Familienbuch der Eltern,
- bei verheirateten Personen: Familienstammbuch (Jahrgang > 1958) oder Heiratsurkunde,
- bei geschiedenen Personen: Scheidungsurkunde,
- bei verwitweten Personen: Sterbeurkunde der/des verstorbenen Ehegatten,
- Personalausweis der/des Verstorbenen,
- Sterbefallanzeige.
Einäscherungen mit Urnenbeisetzung (Feuerbestattungen) können auf einem Friedhof oder von einem Schiff aus auf See durchgeführt werden. Beim Krematorium sind die folgenden Dokumente vorzulegen:
- Willensbekundung,
- Sterbeurkunde,
- Totenschein,
- Amtsärztliche Bescheinigung.
Zur Urnenbeisetzung darf das Krematorium die mit der Totenasche gefüllte Urne nur gegen den Nachweis einer Beisetzungsmöglichkeit aushändigen. Die Beisetzung der Urne muss dem Krematorium ebenfalls formlos nachgewiesen werden.
Die Urnenbeisetzung darf auf einem Friedhof oder auf See (Seebestattung) stattfinden. Die Seebestattung wird üblicherweise vom Bestattungsunternehmer organisiert oder durchgeführt. Bei der Urnenbeisetzung auf See ist ein Mindestabstand von 3 Seemeilen zur Küste einzuhalten. Es sind wasserlösliche und biologisch abbaubare Urnen zu verwenden.
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein (Bestattungsgesetz - BestattG),
- Landesverordnung über die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung (Bestattungsverordnung - BestattVO).
Kosten
Es fallen Gebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Friedhofsverwaltung.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Justiz und Gesundheit (MJG)
- BestattungsrechtNeue Zuständigkeit
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Beerdigung, Ruhestätte, Kirchhof