Bestattungsplatz Genehmigung

    Friedhöfe

    Auf allen Friedhöfen werden grundsätzlich Erdgräber für Sargbeisetzungen und Urnengräber angeboten.

    Beschreibung

    Friedhöfe sind Stätten der Erinnerung. Sie sind Orte der Ruhe und Besinnung und auch kulturgeschichtlich bedeutsam.

    Grundsätzlich werden auf allen Friedhöfen sowohl Erdgräber für Sargbeisetzungen als auch Urnengräber angeboten. Beide lassen sich jeweils unterscheiden in Wahlgräber (Standortwahl und Verlängerung möglich) und Reihengräber mit fester Laufzeit die nicht verlängert werden können.

    Zuständigkeit

    An die für den Friedhof zuständige Kirchengemeinde oder an die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Hinweise für Lübeck: Friedhof


    Friedhöfe:

    Vorwerker Friedhof, Friedhofsallee 146, 23554 Lübeck

    Burgtorfriedhof, Eschenburgstraße 20, 23568 Lübeck

    Friedhof Waldhusen, Waldhusener Weg 2, 23569 Lübeck

    Friedhof St. Jürgen, Ratzeburger Allee 23, 23562 Lübeck

    Ehrenfriedhof, Luisenstraße 48, 23568 Lübeck

    Ansprechpartner

    Hansestadt Lübeck - Friedhofsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedhofsallee 83

    23554 Lübeck

    Parkplätze

    • Parkplatz: Im öffentlichen Verkehrsraum
      Anzahl: k.A.  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Vorwerker Friedhof /Eingang 1 (Friedhofsverwaltung)
      Linie:
      • Bus: Linie 7
    • Haltestelle: Bushaltestelle Vorwerker Friedhof /Eingang 2 (Kapelle 1)
      Linie:
      • Bus: Linie 7
    • Haltestelle: Bushaltestelle Vorwerker Friedhof /Eingang 3 (Kapelle 2)
      Linie:
      • Bus: Linie 7

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 14:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 08:00 - 14:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    Fax: +49 451 122951-6753

    E-Mail: friedhoefe@luebeck.de

    Internet

    Formulare

    Bestattungsvollmachten
    Grabmalantrag

    Stichwörter

    Abräumung, Abschied, Anerkanntes Grab, Aufbahrung, Aufbewahrung, Auflösung, Auftrag, Ausbettung, Ausgrabung, Aushub, Begräbnis, Beisetzung, Bestattung, Bestattungsgesetz, Ehrenbürger, Ehrengrab, Ehrengrabstätte, Einebnung, Einfassung, Entsorgung, Erwerb, Feier, Feierraum, Feierräume, Formular, Friedhof, Friedhöfe, Friedhofsformular, Friedhofsgebührensatzung, Friedhofsordnung, Friedhofspflege, Friedhofsrecht, Friedhofssatzung, Friedhofsverwaltung, Friedomat, Gebührensatzung, Gesetz, Gewalt, Grab, Grabablauf, Grabauflösung, Grabaushub, Grabauswahl, Grabberatung, Grabeinebnung, Grabeinfassung, Grabeinziehung, Gräbergesetz, Grabmal, Grabpflege, Grabstätte, Grabstätten, Grabstättenberatung, Grabstättenwahl, Grabstein, Grabsteinabräumung, Grabsteinentsorgung, Grabsuche, Grabvergabe, Grabverlängerung Nutzungsfriedhöfe, Grabverzicht, Grabvorsorge, Grabwahl, Gruft, Islamisch, KAG, Kapelle, Kommunalabgabengesetz, Körperbestattung, Kostenübernahmeerklärung, Krieg, Kriegsgrab, Lagerung, Leichenhalle, Leichentuch, Muslimisch, Recht, Rechtsgrundlagen, Rituell, Ruherecht, Sarg, Sargbestattung, Satzung, Sauberhalten, Sterbefall, Termin, Terminvergabe, Tod, Todesfall, Trauer, Trauerfall, Trauerfeier, Umbettung, ungepflegt, Urne, Urnenaufbewahung, Urnenbeisetzung, Urnenlagerung, Verlängerung, Vertiefung, Verzicht, Vollmacht, Vorauserwerb, Vorsorge für den Todesfall, Waschraum, Waschung

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sollten Sie Nachfragen zu bestimmten Grabfeldern haben, ist die Nennung der Grab- und/oder Feldnummer für die Bearbeitung Ihrer Frage hilfreich.

    Bei der Erdbestattung sind vorzulegen: Sterbeurkunde und Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt in dessen Zuständigkeit der Todesfall eingetreten ist.
    Dafür werden folgende Papiere benötigt:

    • Totenschein,
    • bei ledigen Personen: Geburtsurkunde (Jahrgang > 1958) oder Familienbuch der Eltern,
    • bei verheirateten Personen: Familienstammbuch (Jahrgang > 1958) oder Heiratsurkunde,
    • bei geschiedenen Personen: Scheidungsurkunde,
    • bei verwitweten Personen: Sterbeurkunde der/des verstorbenen Ehegatten,
    • Personalausweis der/des Verstorbenen,
    • Sterbefallanzeige.

    Einäscherungen mit Urnenbeisetzung (Feuerbestattungen) können auf einem Friedhof oder von einem Schiff aus auf See durchgeführt werden. Beim Krematorium sind die folgenden Dokumente vorzulegen:

    • Willensbekundung,
    • Sterbeurkunde,
    • Totenschein,
    • Amtsärztliche Bescheinigung.

    Zur Urnenbeisetzung darf das Krematorium die mit der Totenasche gefüllte Urne nur gegen den Nachweis einer Beisetzungsmöglichkeit aushändigen. Die Beisetzung der Urne muss dem Krematorium ebenfalls formlos nachgewiesen werden.
    Die Urnenbeisetzung darf auf einem Friedhof oder auf See (Seebestattung) stattfinden. Die Seebestattung wird üblicherweise vom Bestattungsunternehmer organisiert oder durchgeführt. Bei der Urnenbeisetzung auf See ist ein Mindestabstand von 3 Seemeilen zur Küste einzuhalten. Es sind wasserlösliche und biologisch abbaubare Urnen zu verwenden.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein (Bestattungsgesetz - BestattG),
    • Landesverordnung über die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung (Bestattungsverordnung - BestattVO).

    Hinweise für Lübeck: Friedhof


    Unter folgenden Link finden Sie die  Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Friedhofsverwaltung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Justiz und Gesundheit (MJG)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2024

    Stichwörter

    Kirchhof, Beerdigung, Ruhestätte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de