Bestattungsplatz Genehmigung

    Friedhöfe

    Auf allen Friedhöfen werden grundsätzlich Erdgräber für Sargbeisetzungen und Urnengräber angeboten.

    Beschreibung

    Friedhöfe sind Stätten der Erinnerung. Sie sind Orte der Ruhe und Besinnung und auch kulturgeschichtlich bedeutsam.

    Grundsätzlich werden auf allen Friedhöfen sowohl Erdgräber für Sargbeisetzungen als auch Urnengräber angeboten. Beide lassen sich jeweils unterscheiden in Wahlgräber (Standortwahl und Verlängerung möglich) und Reihengräber mit fester Laufzeit die nicht verlängert werden können.

    Hinweise für Kiel: Spezialisierungen für Kiel

    In Kiel gibt es fünf städtische und sechs kirchliche Friedhöfe im Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Kiel.

    Städtische Friedhöfe

    und zusätzlich:

    Friedhöfe Kirchenkreis Altholstein
    www.friedhof-kiel.de

    • Parkfriedhof Eichhof
    • Südfriedhof
    • Friedhof Pries
    • Friedhof Neumühlen-Dietrichsdorf
    • Friedhof Elmschenhagen
    • Friedhof Holtenau
       

    Auch die Übernahme der Grabpflege ist häufig möglich. Ihre jeweilige Friedhofsverwaltung informiert Sie hierzu gerne.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die für den Friedhof zuständige Kirchengemeinde oder an die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Hinweise für Kiel: Spezialisierungen für Kiel

    Für die städtischen Friedhöfe:
    Wenn Sie telefonische Auskünfte und Beratung benötigen, wenden Sie sich bitte an die zentrale Friedhofsverwaltung der Landeshauptstadt Kiel (Grünflächenamt - Friedhofsabteilung). Diese befindet sich jetzt neu am Urnenfriedhof in der Eichhofstraße 48-50.
    Darüber hinaus können Sie auch persönlich vor Ort im Bürgerberatungsbüro (Meisterbüro) auf dem Nordfriedhof beraten lassen.

    Für die kirchlichen Friedhöfe ist der Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein zu kontaktieren:
    Südfriedhof, Parkfriedhof Eichhof, die Friedhöfe Elmschenhagen, Neumühlen-Dietrichsdorf, Pries, Friedrichsort und Holtenau.  

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Kiel - Grünflächenamt, Abteilung Friedhöfe - Bürgerberatungsbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Westring 481

    24118 Kiel

    Auf dem Nordfriedhof

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 13:00 Uhr Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 83808

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landeshauptstadt Kiel - Grünflächenamt, Abteilung 67.3 Friedhöfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Eichhofstraße 48-50

    24116 Kiel

    Am Urnenfriedhof

    Haltestellen

    • Haltestelle: Eichhofstraße
      Linie:
      • Bus: zum Beispiel 22, 81, 830, 4810

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * Montag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr * Dienstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr * Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr * Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr * Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-3868

    Fax: +49 431 901-63864

    E-Mail: Friedhoefe@kiel.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sollten Sie Nachfragen zu bestimmten Grabfeldern haben, ist die Nennung der Grab- und/oder Feldnummer für die Bearbeitung Ihrer Frage hilfreich.

    Bei der Erdbestattung sind vorzulegen: Sterbeurkunde und Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt in dessen Zuständigkeit der Todesfall eingetreten ist.
    Dafür werden folgende Papiere benötigt:

    • Totenschein,
    • bei ledigen Personen: Geburtsurkunde (Jahrgang > 1958) oder Familienbuch der Eltern,
    • bei verheirateten Personen: Familienstammbuch (Jahrgang > 1958) oder Heiratsurkunde,
    • bei geschiedenen Personen: Scheidungsurkunde,
    • bei verwitweten Personen: Sterbeurkunde der/des verstorbenen Ehegatten,
    • Personalausweis der/des Verstorbenen,
    • Sterbefallanzeige.

    Einäscherungen mit Urnenbeisetzung (Feuerbestattungen) können auf einem Friedhof oder von einem Schiff aus auf See durchgeführt werden. Beim Krematorium sind die folgenden Dokumente vorzulegen:

    • Willensbekundung,
    • Sterbeurkunde,
    • Totenschein,
    • Amtsärztliche Bescheinigung.

    Zur Urnenbeisetzung darf das Krematorium die mit der Totenasche gefüllte Urne nur gegen den Nachweis einer Beisetzungsmöglichkeit aushändigen. Die Beisetzung der Urne muss dem Krematorium ebenfalls formlos nachgewiesen werden.
    Die Urnenbeisetzung darf auf einem Friedhof oder auf See (Seebestattung) stattfinden. Die Seebestattung wird üblicherweise vom Bestattungsunternehmer organisiert oder durchgeführt. Bei der Urnenbeisetzung auf See ist ein Mindestabstand von 3 Seemeilen zur Küste einzuhalten. Es sind wasserlösliche und biologisch abbaubare Urnen zu verwenden.

    Hinweise für Kiel: Spezialisierungen für Kiel

    Bei der Seebestattung sind die folgenden Dokumente beim Ordnungsamt einzureichen:

    • Antrag auf Ausnahmegenehmigung mit Ort der Seebestattung
    • Gegebenenfalls Willensbekundung
    • Sterbeurkunde

    Rechtsgrundlage(n)

    • Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein (Bestattungsgesetz - BestattG),
    • Landesverordnung über die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung (Bestattungsverordnung - BestattVO).

    Hinweise für Kiel: Spezialisierungen für Kiel

    • Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Kiel - siehe Link.
    • Betriebssatzung des Tierfriedhofs - siehe Link.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Friedhofsverwaltung.

    Hinweise für Kiel: Spezialisierungen für Kiel

    Die Gebühren sind aus der Gebührensatzung der Friedhöfe der Landeshauptstadt Kiel zu ersehen - siehe Link Gebührensatzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Justiz und Gesundheit (MJG)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Kirchhof, Ruhestätte, Beerdigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English