Friedhöfe
Auf allen Friedhöfen werden grundsätzlich Erdgräber für Sargbeisetzungen und Urnengräber angeboten.
Beschreibung
Friedhöfe sind Stätten der Erinnerung. Sie sind Orte der Ruhe und Besinnung und auch kulturgeschichtlich bedeutsam.
Grundsätzlich werden auf allen Friedhöfen sowohl Erdgräber für Sargbeisetzungen als auch Urnengräber angeboten. Beide lassen sich jeweils unterscheiden in Wahlgräber (Standortwahl und Verlängerung möglich) und Reihengräber mit fester Laufzeit die nicht verlängert werden können.
Hinweise für Kiel: Spezialisierungen für Kiel
In Kiel gibt es fünf städtische und sechs kirchliche Friedhöfe im Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Kiel.
Städtische Friedhöfe
und zusätzlich:
- Islamisches Gräberfeld
- Tierfriedhof (Russee)
Friedhöfe Kirchenkreis Altholstein
www.friedhof-kiel.de
- Parkfriedhof Eichhof
- Südfriedhof
- Friedhof Pries
- Friedhof Neumühlen-Dietrichsdorf
- Friedhof Elmschenhagen
- Friedhof Holtenau
Auch die Übernahme der Grabpflege ist häufig möglich. Ihre jeweilige Friedhofsverwaltung informiert Sie hierzu gerne.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die für den Friedhof zuständige Kirchengemeinde oder an die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Hinweise für Kiel: Spezialisierungen für Kiel
Für die städtischen Friedhöfe:
Wenn Sie telefonische Auskünfte und Beratung benötigen, wenden Sie sich bitte an die zentrale Friedhofsverwaltung der Landeshauptstadt Kiel (Grünflächenamt - Friedhofsabteilung). Diese befindet sich jetzt neu am Urnenfriedhof in der Eichhofstraße 48-50.
Darüber hinaus können Sie auch persönlich vor Ort im Bürgerberatungsbüro (Meisterbüro) auf dem Nordfriedhof beraten lassen.
Für die kirchlichen Friedhöfe ist der Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein zu kontaktieren:
Südfriedhof, Parkfriedhof Eichhof, die Friedhöfe Elmschenhagen, Neumühlen-Dietrichsdorf, Pries, Friedrichsort und Holtenau.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Grünflächenamt, Abteilung Friedhöfe - Bürgerberatungsbüro
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 13:00 Uhr Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 83808
Internet
Landeshauptstadt Kiel - Grünflächenamt, Abteilung 67.3 Friedhöfe
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Eichhofstraße
Linie:- Bus: zum Beispiel 22, 81, 830, 4810
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
* Montag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr * Dienstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr * Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr * Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr * Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Sollten Sie Nachfragen zu bestimmten Grabfeldern haben, ist die Nennung der Grab- und/oder Feldnummer für die Bearbeitung Ihrer Frage hilfreich.
Bei der Erdbestattung sind vorzulegen: Sterbeurkunde und Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt in dessen Zuständigkeit der Todesfall eingetreten ist.
Dafür werden folgende Papiere benötigt:
- Totenschein,
- bei ledigen Personen: Geburtsurkunde (Jahrgang > 1958) oder Familienbuch der Eltern,
- bei verheirateten Personen: Familienstammbuch (Jahrgang > 1958) oder Heiratsurkunde,
- bei geschiedenen Personen: Scheidungsurkunde,
- bei verwitweten Personen: Sterbeurkunde der/des verstorbenen Ehegatten,
- Personalausweis der/des Verstorbenen,
- Sterbefallanzeige.
Einäscherungen mit Urnenbeisetzung (Feuerbestattungen) können auf einem Friedhof oder von einem Schiff aus auf See durchgeführt werden. Beim Krematorium sind die folgenden Dokumente vorzulegen:
- Willensbekundung,
- Sterbeurkunde,
- Totenschein,
- Amtsärztliche Bescheinigung.
Zur Urnenbeisetzung darf das Krematorium die mit der Totenasche gefüllte Urne nur gegen den Nachweis einer Beisetzungsmöglichkeit aushändigen. Die Beisetzung der Urne muss dem Krematorium ebenfalls formlos nachgewiesen werden.
Die Urnenbeisetzung darf auf einem Friedhof oder auf See (Seebestattung) stattfinden. Die Seebestattung wird üblicherweise vom Bestattungsunternehmer organisiert oder durchgeführt. Bei der Urnenbeisetzung auf See ist ein Mindestabstand von 3 Seemeilen zur Küste einzuhalten. Es sind wasserlösliche und biologisch abbaubare Urnen zu verwenden.
Hinweise für Kiel: Spezialisierungen für Kiel
Bei der Seebestattung sind die folgenden Dokumente beim Ordnungsamt einzureichen:
- Antrag auf Ausnahmegenehmigung mit Ort der Seebestattung
- Gegebenenfalls Willensbekundung
- Sterbeurkunde
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein (Bestattungsgesetz - BestattG),
- Landesverordnung über die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung (Bestattungsverordnung - BestattVO).
Hinweise für Kiel: Spezialisierungen für Kiel
- Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Kiel - siehe Link.
- Betriebssatzung des Tierfriedhofs - siehe Link.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Friedhofsverwaltung.
Hinweise für Kiel: Spezialisierungen für Kiel
Die Gebühren sind aus der Gebührensatzung der Friedhöfe der Landeshauptstadt Kiel zu ersehen - siehe Link Gebührensatzung.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Justiz und Gesundheit (MJG)
- BestattungsrechtNeue Zuständigkeit
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Kirchhof, Ruhestätte, Beerdigung