Nachbeurkundung eines Sterbefalles im Ausland
Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland können nachträglich in Deutschland in das Sterberegister eingetragen werden.
Beschreibung
Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.
Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Sterbeurkunde entfallen somit zukünftig.
Zuständigkeit
An das Standesamt
- am letzten deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der verstorbenen Person oder
- am deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der Antragsberechtigten (zum Beispiel deutscher Aufenthaltsort der Kinder der im Ausland verstorbenen Person).
In allen anderen Fällen an das
Standesamt I in Berlin
Schönstedtstr. 5
13357 Berlin (Mitte)
Tel.: + 49 30 - 90 269-5000
Fax: + 49 30 - 90 269-5245
Ansprechpartner
Stadt Pinneberg - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkhaus 8 - Friedrich-Ebert-Str. 37
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Parkplatz: Parkhaus P3 - Friedrich-Ebert-Str. 31
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Parkplatz: Parkhaus 45 - Friedrich-Ebert-Str. 3
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle Bismarckstraße
Linien:- Bus: Linie 594
- Bus: Linie 6663
- Bus: Linie 285
- Bus: Linie 185
- Haltestelle: Bushaltestelle Friedrich-Ebert-Straße
Linien:- Bus: Linie 185
- Bus: Linie 6663
- Bus: Linie 594
- Bus: Linie 285
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 04101 211-2203
Telefon Festnetz: 04101 211-2200
Telefon Festnetz: 04101 211-2201
Telefon Festnetz: 04101 211-2202
Fax: 04101 211-2299
erforderliche Unterlagen
- Ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung; gegebenenfalls Legalisation / Apostille,
- Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person (oder ein anerkanntes Ersatz-Personaldokument).
Dokumente der oder des Verstorbenen:
- Nachweis des Familienstandes (zum Beispiel durch Eheurkunde, Scheidungsurteil),
- Geburtsurkunde.
- Sofern der oder die Verstorbene eingebürgert, asylberechtigt, staatenlos, heimatloser Ausländer oder Flüchtling war zusätzlich die Einbürgerungsurkunde oder Nachweis des Sonderstatus.
Hinweise für Pinneberg: Nachbeurkundung eines Sterbefalles im Ausland
Nachweis des Familienstandes, Geburtsurkunde, sofern der oder die Verstorbende eingebürgert, asylberechtigt, staatenlos, heimatloser Ausländer oder Flüchtling war zusätzlich die Einbürgerungsurkunde oder Nachweis des Sonderstatus.
Formulare
Der Antrag kann formlos gestellt werden.
Antragsberechtigte sind:
- die Kinder,
- die Eltern,
- der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in) der verstorbenen Person und
- die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Pinneberg: Nachbeurkundung eines Sterbefalles im Ausland
§§ 36 Personenstandsgesetz (PStG
Kosten
60,00 Euro nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 19.3.2.4.
Hinweise für Pinneberg: Nachbeurkundung eines Sterbefalles im Ausland
60,00 Euro
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Todes, Registrierung, Tod