Geburt im Ausland beurkunden lassen
Sie selbst, Ihr Kind oder ein anderes nahes Familienmitglied in auf- oder absteigender Abstammungslinie wurde im Ausland geboren? Dann können Sie bei dem für Sie zuständigen Standesamt die Geburt nachträglich im Geburtenregister beurkunden lassen.
Beschreibung
Wurden Sie oder ein nahes Familienmitglied in auf- oder absteigender Abstammungslinie im Ausland geboren, können Sie die nachträgliche Beurkundung der Geburt im Geburtenregister (früher Geburtenbuch) beim Standesamt in Deutschland beantragen.
Sie beantragen die Beurkundung bei dem Standesamt, das für Ihren deutschen Wohnort oder den deutschen Wohnort der antragsberechtigten Person zuständig ist. Wenn sich weder ein aktueller noch ehemaliger deutscher Wohnort ermitteln lässt, können Sie die Beurkundung bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder im Standesamt Berlin I beantragen.
Sie sind nicht dazu verpflichtet, die Geburt nachträglich beurkunden zu lassen. Geburtsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland häufig anerkannt, soweit ihre Echtheit außer Frage steht.
Der nachträgliche Eintrag in das Geburtenregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen kann. Damit müssen Sie die ausländische Urkunde bei zukünftigen Anliegen nicht mehr übersetzen und beglaubigen lassen.
Ansprechpartner
Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr außerdem Donnerstag 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung Bürgerbüro Außenstelle in Großenbrode: Montag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +494361 4937 19
Telefon Festnetz: +494361 4937 26
Telefon Festnetz: +404361 4937 22
Fax: 04361 4937-20
E-Mail: standesamt@amt-oldenburg-land.de
Kontaktperson
Svante Brunnlieb
Britta Dieg-Loyek
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04361 4937-22
Fax: 04361 4937-20
E-Mail: standesamt@amt-oldenburg-land.de
Sarah Hochschild
Hausanschrift
Fax: 04361 4937-20
Telefon Festnetz: 04361 4937-38
E-Mail: standesamt@amt-oldenburg-land.de
E-Mail: hauptamt@amt-oldenburg-land.de
Stichwörter
Anmeldung der Eheschließung, Eheschließung, heiraten, Heiratsurkunde, Hochzeit, Standesamt, Sterbefall, Unterlagen Hochzeit
erforderliche Unterlagen
- Formular Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister
- ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung; gegebenenfalls Legalisation beziehungsweise Apostille
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
- Ehe und Geburtsurkunden der Eltern der Person, auf die sich der Eintrag bezieht
- gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
- gegebenenfalls weitere Urkunden mit Echtheitsnachweis und gegebenenfalls Übersetzung, je nach Einzelfall
Sie müssen alle Dokumente im Original einreichen.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft, sind staatenlos oder eine anerkanntermaßen geflüchtete Person, deren gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland liegt.
- Sie beantragen die Beurkundung für
- sich selbst,
- Ihr Kind,
- ein Elternteil oder
- Ihre Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise Ehe- oder Lebenspartner.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
- Beurkundung im Geburtenregister: EUR 80,00
- Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: EUR 15,00 (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je EUR 7,50)
Durch weitere Leistungen, wie etwa das Erteilen einer Apostille oder durch Übersetzungen, können Ihnen weitere Kosten und Gebühren entstehen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.10.2022
Stichwörter
nachträgliche Beurkundung, Botschaft, Geburtenregister, Wohnsitz im Ausland, Staatsangehörigkeitsrecht, Geburtsurkunde, Standesamt, Auslandsvertretung, Ausland, Anzeige der Geburt, Kind, Geburt