Geburt im Ausland Beurkundung

    Geburt im Ausland beurkunden lassen

    Sie selbst, Ihr Kind oder ein anderes nahes Familienmitglied in auf- oder absteigender Abstammungslinie wurde im Ausland geboren? Dann können Sie bei dem für Sie zuständigen Standesamt die Geburt nachträglich im Geburtenregister beurkunden lassen.

    Beschreibung

    Wurden Sie oder ein nahes Familienmitglied in auf- oder absteigender Abstammungslinie im Ausland geboren, können Sie die nachträgliche Beurkundung der Geburt im Geburtenregister (früher Geburtenbuch) beim Standesamt in Deutschland beantragen.

    Sie beantragen die Beurkundung bei dem Standesamt, das für Ihren deutschen Wohnort oder den deutschen Wohnort der antragsberechtigten Person zuständig ist. Wenn sich weder ein aktueller noch ehemaliger deutscher Wohnort ermitteln lässt, können Sie die Beurkundung bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder im Standesamt Berlin I beantragen.

    Sie sind nicht dazu verpflichtet, die Geburt nachträglich beurkunden zu lassen. Geburtsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland häufig anerkannt, soweit ihre Echtheit außer Frage steht.

    Der nachträgliche Eintrag in das Geburtenregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen kann. Damit müssen Sie die ausländische Urkunde bei zukünftigen Anliegen nicht mehr übersetzen und beglaubigen lassen.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Mitteldithmarschen: Geburt im Ausland beurkunden lassen

    Wenden Sie sich bitte mit diesem Anliegen ausschließlich an das Standesamt Meldorf, Roggenstraße 14, 25704 Meldorf.

    Ansprechpartner

    Amt Mitteldithmarschen - Fachdienst 211 Bürgerdienste und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Roggenstraße 14

    25704 Meldorf

    Parkplätze

    • Parkplatz: Roggenstraße 14, rechts vom Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 18  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Roggenstraße 14, rechts vom Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Bahnhofstraße 23 in Albersdorf
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 23

    25767 Albersdorf

    Parkplätze

    • Parkplatz: Roggenstraße 14, rechts vom Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 18  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Roggenstraße 14, rechts vom Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Bahnhofstraße 23 in Albersdorf
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4832 6065-0

    E-Mail: info@mitteldithmarschen.de

    Bankverbindung

    Amtskasse Mitteldithmarschen

    Empfänger: Amtskasse Mitteldithmarschen

    IBAN: DE30 2225 0020 0000 0054 60

    BIC: NOLADE21WHO

    Bankinstitut: Sparkasse Westholstein

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Formular Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister
    • ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung; gegebenenfalls Legalisation beziehungsweise Apostille
    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
    • Ehe und Geburtsurkunden der Eltern der Person, auf die sich der Eintrag bezieht
    • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
    • gegebenenfalls weitere Urkunden mit Echtheitsnachweis und gegebenenfalls Übersetzung, je nach Einzelfall

    Sie müssen alle Dokumente im Original einreichen.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft, sind staatenlos oder eine anerkanntermaßen geflüchtete Person, deren gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland liegt.
    • Sie beantragen die Beurkundung für
      • sich selbst,
      • Ihr Kind,
      • ein Elternteil oder
      • Ihre Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise Ehe- oder Lebenspartner.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    • Beurkundung im Geburtenregister: EUR 80,00
    • Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: EUR 15,00 (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je EUR 7,50)

    Durch weitere Leistungen, wie etwa das Erteilen einer Apostille oder durch Übersetzungen, können Ihnen weitere Kosten und Gebühren entstehen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    nachträgliche Beurkundung, Botschaft, Geburtenregister, Wohnsitz im Ausland, Staatsangehörigkeitsrecht, Geburtsurkunde, Standesamt, Auslandsvertretung, Ausland, Anzeige der Geburt, Kind, Geburt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English