Untersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
Die zahnärztliche Vorsorge dient dazu, Zähne und Mundraum eingehend zu untersuchen, um eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.
Beschreibung
Die zahnärztliche Vorsorge richtet sich an alle Versicherten und dient dazu, eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.
Für Kinder:
- bis zum 6. Lebensjahr: sechsmal, davon drei im Kleinkindalter (6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat)
- zwischen 6 bis 18 Jahren: einmal pro Halbjah
Für Erwachsene:
- ab 18 Jahren einmal im Jahr
- einige Krankenassen bieten abweichende Leistungen an
Die zahnärztlichen Prophylaxemaßnahmen bei Erwachsenen umfassen
- die Anleitung zu effektiver Mundhygiene,
- Hinweise zur Reduktion von Risikofaktoren sowie
- die Entfernung von harten Belägen und Karies oder von Reizfaktoren, die Zahnfleischentzündungen hervorrufen können.
zuständige Stelle
Die Zuständkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse.
Ansprechpartner
Kreis Nordfriesland - 2.50 Fachdienst Gesundheit
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Es wird jedoch dringend um Terminabsprache gebeten. ANFAHRTSBESCHREIBUNG Zu Fuss, mit dem Fahrrad Das Gesundheitsamt liegt innenstadtnah in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs. Fußweg von der Innenstadt durch die Straßen Zingel und Damm ca. fünf Minuten. Mit der Bahn: Drei Linien halten in Husum - Hamburg-Altona - Westerland (Sylt) / Westerland (Sylt) - Hamburg-Altona - Bad St. Peter-Ording - Husum - Kiel - Husum Züge kommen in der Regel einmal stündlich in Husum an. Vom Husumer Bahnhof aus über die Fußgängerampel am Bahnhof und weiter auf dem Fußweg Richtung Innenstadt. Das Gesundheitsamt liegt nach 200 Metern auf der linken Seite. Mit dem Bus: Die nächstgelegenen Bu ...
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Elektronische Gesundheitskarte,
- Bonusheft (ab dem 12. Lebensjahr)
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Sie können gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen.
Kosten
Keine
Maßnahmen, die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung überschreiten, zahlen die Versicherten selbst.
Unterstützende Institutionen
Informationen zur Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde finden Sie auf den Internetseiten der Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und der Aktion zahnfreundlich e. V.
zugehörige links siehe unter der Rubrik "Was sollte ich noch wissen"
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 27.11.2020
Stichwörter
Mundkrankheiten, Vorsorge, Krankenkassenleistung, Früherkennung, Gesundheitsamt, Kieferkrankheiten, Zahnkrankheiten, Kassenleistung