• Friedrichsgabekoog (Landkreis Dithmarschen, Schleswig-Holstein)
Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung Durchführung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten

Untersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten

Die zahnärztliche Vorsorge dient dazu, Zähne und Mundraum eingehend zu untersuchen, um eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.

Beschreibung

Die zahnärztliche Vorsorge richtet sich an alle Versicherten und dient dazu, eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.

Für Kinder:

  • bis zum 6. Lebensjahr: sechsmal, davon drei im Kleinkindalter (6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat)
  • zwischen 6 bis 18 Jahren: einmal pro Halbjah

Für Erwachsene:

  • ab 18 Jahren einmal im Jahr
  • einige Krankenassen bieten abweichende Leistungen an

Die zahnärztlichen Prophylaxemaßnahmen bei Erwachsenen umfassen

  • die Anleitung zu effektiver Mundhygiene,
  • Hinweise zur Reduktion von Risikofaktoren sowie
  • die Entfernung von harten Belägen und Karies oder von Reizfaktoren, die Zahnfleischentzündungen hervorrufen können.

zuständige Stelle

Die Zuständkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse.

Ansprechpartner

Kreis Dithmarschen - Fachdienst 101 - Gesundheit

Adresse

Hausanschrift

Esmarchstraße 50

25746 Heide

Öffnungszeiten

Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr Do 14:00 - 17:00 Uhr

Kontakt

E-Mail: gesundheitsschutz@dithmarschen.de

Telefon Festnetz: 0481 97-4900

Fax: 0481 97-4931

Version

Technisch erstellt am 26.11.2021

Technisch geändert am 14.11.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020

erforderliche Unterlagen

  • Elektronische Gesundheitskarte,
  • Bonusheft (ab dem 12. Lebensjahr)

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Sie können gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen.

Kosten

Keine

Maßnahmen, die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung überschreiten, zahlen die Versicherten selbst.

Unterstützende Institutionen

Informationen zur Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde finden Sie auf den Internetseiten der Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und der Aktion zahnfreundlich e. V.

zugehörige links siehe unter der Rubrik "Was sollte ich noch wissen"

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 27.11.2020

Version

Technisch erstellt am 19.10.2011

Technisch geändert am 01.01.2025

Stichwörter

Gesundheitsamt, Kassenleistung, Früherkennung, Kieferkrankheiten, Zahnkrankheiten, Vorsorge, Krankenkassenleistung, Mundkrankheiten

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020