Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung Durchführung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten

    Untersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten

    Die zahnärztliche Vorsorge dient dazu, Zähne und Mundraum eingehend zu untersuchen, um eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.

    Beschreibung

    Die zahnärztliche Vorsorge richtet sich an alle Versicherten und dient dazu, eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.

    Für Kinder:

    • bis zum 6. Lebensjahr: sechsmal, davon drei im Kleinkindalter (6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat)
    • zwischen 6 bis 18 Jahren: einmal pro Halbjah

    Für Erwachsene:

    • ab 18 Jahren einmal im Jahr
    • einige Krankenassen bieten abweichende Leistungen an

    Die zahnärztlichen Prophylaxemaßnahmen bei Erwachsenen umfassen

    • die Anleitung zu effektiver Mundhygiene,
    • Hinweise zur Reduktion von Risikofaktoren sowie
    • die Entfernung von harten Belägen und Karies oder von Reizfaktoren, die Zahnfleischentzündungen hervorrufen können.

    Hinweise für Kiel: Syn. HS

    Die Reihenuntersuchungen in Schulen und Kindergärten zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen wird in Gruppen angeboten. Die Maßnahmen erstrecken sich insbesondere auf die Untersuchung der Mundhöhle mit der Erhebung des Zahnstatus zur Früherkennung von Zahnerkrankungen, Kieferfehlstellungen und Erkrankungen des Zahnhalteapperates.

    Das Angebot ist für Kinder vorgesehen, die das zwöflte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In Schulen und Behinderteneinrichtungen, in denen das durchschnittliche Kariesrisiko der Schüler*innen überproportional hoch ist, werden die Maßnahmen bis zum 16. Lebensjahr durchgeführt.

    Erziehungsberechtigte erhalten eine schriftliche Information über das Untersuchungsergebnis mit individuellen Vorsorge-, Mundhygiene- und Behandlungsempfehlungen. Eine eventuell notwendige Therapie erfolgt durch den Hauszahnarzt oder Kieferothopäden.

    Zudem gibt es Sonderaktionen und Programme rund um den Mund, Beratung zur Zahn- und Mundgesundheit, Zahnschmelzhärtung, Ernährungsberatung sowie Elternberatung für Säuglinge, Kleinkinder und Kinder im Haus der Gesundheit nach Terminvereinbarung.

    Die Reihenuntersuchungen in Schulen und Kindergärten zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen wird in Gruppen angeboten. Die Maßnahmen erstrecken sich insbesondere auf die Untersuchung der Mundhöhle mit der Erhebung des Zahnstatus zur Früherkennung von Zahnerkrankungen, Kieferfehlstellungen und Erkrankungen des Zahnhalteapperates.

    Das Angebot ist für Kinder vorgesehen, die das zwöflte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In Schulen und Behinderteneinrichtungen, in denen das durchschnittliche Kariesrisiko der Schüler*innen überproportional hoch ist, werden die Maßnahmen bis zum 16. Lebensjahr durchgeführt.

    Erziehungsberechtigte erhalten eine schriftliche Information über das Untersuchungsergebnis mit individuellen Vorsorge-, Mundhygiene- und Behandlungsempfehlungen. Eine eventuell notwendige Therapie erfolgt durch den Hauszahnarzt oder Kieferothopäden.

    Zudem gibt es Sonderaktionen und Programme rund um den Mund, Beratung zur Zahn- und Mundgesundheit, Zahnschmelzhärtung, Ernährungsberatung sowie Elternberatung für Säuglinge, Kleinkinder und Kinder im Haus der Gesundheit nach Terminvereinbarung.

    zuständige Stelle

    Die Zuständkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse.

    Hinweise für Kiel: Syn. HS

    Sachbereich Zahnärztliche Untersuchungen und Beratungen, Gutachtenwesen, Geschäftsführung AG Jugendzahnpflege

    Sachbereich Prävention/Prophylaxe

    Sachbereich Zahnärztliche Untersuchungen und Beratungen, Gutachtenwesen, Geschäftsführung AG Jugendzahnpflege

    Sachbereich Prävention/Prophylaxe

    Ansprechpartner

    Für Kiel wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Elektronische Gesundheitskarte,
    • Bonusheft (ab dem 12. Lebensjahr)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie können gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen.

    Kosten

    Keine

    Maßnahmen, die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung überschreiten, zahlen die Versicherten selbst.

    Hinweise für Kiel: Syn. HS

    Unsere Leistungen sind gebührenfrei.

    Unsere Leistungen sind gebührenfrei.

    Unterstützende Institutionen

    Informationen zur Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde finden Sie auf den Internetseiten der Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und der Aktion zahnfreundlich e. V.

    zugehörige links siehe unter der Rubrik "Was sollte ich noch wissen"

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 27.11.2020

    Version

    Technisch erstellt am 19.10.2011 (von: Claudia Knothe)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Mundkrankheiten, Vorsorge, Krankenkassenleistung, Früherkennung, Gesundheitsamt, Kieferkrankheiten, Zahnkrankheiten, Kassenleistung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)