Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung Durchführung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten

    Untersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten

    Die zahnärztliche Vorsorge dient dazu, Zähne und Mundraum eingehend zu untersuchen, um eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.

    Beschreibung

    Die zahnärztliche Vorsorge richtet sich an alle Versicherten und dient dazu, eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.

    Für Kinder:

    • bis zum 6. Lebensjahr: sechsmal, davon drei im Kleinkindalter (6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat)
    • zwischen 6 bis 18 Jahren: einmal pro Halbjah

    Für Erwachsene:

    • ab 18 Jahren einmal im Jahr
    • einige Krankenassen bieten abweichende Leistungen an

    Die zahnärztlichen Prophylaxemaßnahmen bei Erwachsenen umfassen

    • die Anleitung zu effektiver Mundhygiene,
    • Hinweise zur Reduktion von Risikofaktoren sowie
    • die Entfernung von harten Belägen und Karies oder von Reizfaktoren, die Zahnfleischentzündungen hervorrufen können.

    zuständige Stelle

    Die Zuständkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse.

    Ansprechpartner

    Stadt Flensburg - Sozialpädiatrische Dienstleistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Norderstraße 58-60

    24939 Flensburg

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 17:30 Uhr Aufgrund des derzeitigen hohen Arbeitsaufkommens ist das Corona-Team der Gesundheitsdienste aktuell nicht direkt telefonisch erreichbar. Sie können uns über 0461 85-4400 aber eine Nachricht hinterlassen. Ein Zutritt ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Für Anfragen und Terminabsprachen erreichen Sie uns unter der Rufnummer 0461/85 2600.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0461 85-2600

    E-Mail: gesundheitsdienste@flensburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Elektronische Gesundheitskarte,
    • Bonusheft (ab dem 12. Lebensjahr)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie können gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen.

    Kosten

    Keine

    Maßnahmen, die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung überschreiten, zahlen die Versicherten selbst.

    Unterstützende Institutionen

    Informationen zur Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde finden Sie auf den Internetseiten der Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und der Aktion zahnfreundlich e. V.

    zugehörige links siehe unter der Rubrik "Was sollte ich noch wissen"

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 27.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Gesundheitsamt, Vorsorge, Kieferkrankheiten, Zahnkrankheiten, Kassenleistung, Mundkrankheiten, Krankenkassenleistung, Früherkennung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de