Gehwegüberfahrten Herstellung
Erlaubnis für den Bau einer Gehwegfahrt erhalten
Der Bau von Grundstückszufahrten im öffentlichen Straßenraum dürfen nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.
Beschreibung
Der Bau einer Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum darf nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.
Zuständigkeit
Tiefbauamt Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt Bargteheide-Land - Bauordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
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Kontakt
Telefon Festnetz: 04532 4045-0
E-Mail: info@bargteheide-land.de
Kontaktperson
Herr Thore Thomsen
Internet
erforderliche Unterlagen
- Lageplanskizze
- Angaben über die Tiefbaufirma, die die Arbeiten durchführen wird
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Gehwegüberfahrt