Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen
Der Bau von Grundstückszufahrten im öffentlichen Straßenraum dürfen nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.
Beschreibung
Der Bau einer Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum darf nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.
Zuständigkeit
Tiefbauamt Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt Kisdorf - Bauen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 9 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Winsener Straße, Kattendorf
Linien:- Bus: 7980
- Bus: 7977
- Bus: 7973
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstags zusätzlich 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung.
Kontakt
Telefon Festnetz: 04191 950674
E-Mail: bauen@amt-kisdorf.de
Kontaktperson
Frau Ines Geier
Telefon Festnetz: 04191 950674
Herr Artur Kaaz
Telefon Festnetz: 04191 950674
Herr Alexander Lattke
Telefon Festnetz: 04191 950674
Herr Harald Lewerenz
Telefon Festnetz: 04191 950674
Herr Dirk Rickert
Telefon Festnetz: 04191 950674
Frau Astrid Nenz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04191 950674
Herr Marco Bode
Telefon Festnetz: 04191 950674
Internet
erforderliche Unterlagen
- Lageplanskizze
- Angaben über die Tiefbaufirma, die die Arbeiten durchführen wird
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Gehwegüberfahrt