Erlaubnis für den Bau einer Gehwegfahrt erhalten
Der Bau von Grundstückszufahrten im öffentlichen Straßenraum dürfen nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.
Beschreibung
Der Bau einer Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum darf nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.
Zuständigkeit
Tiefbauamt Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt Itzstedt - Amt Itzstedt: FB IV: Bauen und Planung - Tiefbau
Adresse
Postanschrift
Segeberger Straße 41
23845 Itzstedt
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Amtsverwaltung nach Terminabsprache! Zusätzlich gesonderte Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes: Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 17:30 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Tangstedt: Montag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr Zu den oben genannten Öffnungszeiten können nach vorheriger Terminabsprache sowohl in Tangstedt, als auch in Itzstedt, Termine für ALLE GEMEINDEN (online) vereinbart werden.
Kontakt
Kontaktperson
Herr A. Bischoff
Postanschrift
Segeberger Straße 41
23845 Itzstedt
Telefon Festnetz: 04535 509433
Fax: 04535 509153
E-Mail: bauantraege@amt-itzstedt.de
Herr A. Dengler
Postanschrift
Segeberger Straße 41
23845 Itzstedt
Telefon Festnetz: 04535 509-432
E-Mail: tiefbau@amt-itzstedt.de
Herr A. Noske
Postanschrift
Segeberger Straße 41
23845 Itzstedt
Fax: 04535 509153
Telefon Festnetz: 04535 509431
E-Mail: tiefbau@amt-itzstedt.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Lageplanskizze
- Angaben über die Tiefbaufirma, die die Arbeiten durchführen wird
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Gehwegüberfahrt