Gehwegüberfahrten Herstellung

    Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen

    Der Bau von Grundstückszufahrten im öffentlichen Straßenraum dürfen nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.

    Beschreibung

    Der Bau einer Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum darf nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.

    Zuständigkeit

    Tiefbauamt Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Amt Oeversee - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Tornschauer Straße 3-5

    24963 Tarp

    Öffnungszeiten

    Montags, Dienstags, Donnerstag und Freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr zusätzlich Donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwochs geschlossen

    Kontakt

    Fax: +49 4638 88-11

    Telefon Festnetz: +49 4638 88-0

    E-Mail: bauamt@amt-oeversee.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Lageplanskizze
    • Angaben über die Tiefbaufirma, die die Arbeiten durchführen wird

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Gehwegüberfahrt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de