Gehwegüberfahrten Herstellung

    Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen

    Der Bau von Grundstückszufahrten im öffentlichen Straßenraum dürfen nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.

    Beschreibung

    Der Bau einer Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum darf nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.

    Zuständigkeit

    Tiefbauamt Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Glücksburg (Ostsee) - Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schinderdam 5

    24960 Glücksburg (Ostsee)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08.00 - 12.30 Uhr Dienstag 14.00 - 17.00 Uhr Mittwoch & Donnerstag geschlossen Freitag 07.30 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 4631 45-1376

    Telefon Festnetz: +49 4631 45-0(Telefonzentrale)

    E-Mail: rathaus@gluecksburg.de

    Kontaktperson

    • Herr Egon Perschk
    • Frau Andrea Bauers

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Lageplanskizze
    • Angaben über die Tiefbaufirma, die die Arbeiten durchführen wird

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Gehwegüberfahrt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de