Gehwegüberfahrten Herstellung

    Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen

    Der Bau von Grundstückszufahrten im öffentlichen Straßenraum dürfen nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.

    Beschreibung

    Der Bau einer Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum darf nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.

    Zuständigkeit

    Tiefbauamt Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Quickborn - Tiefbauten - Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    25451 Quickborn (Pinneberg)

    Parkplätze

    • Parkplatz: direkt vor dem Rathaus
      Anzahl: 50  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkpalette gegenüber des Rathauses
      Anzahl: 100  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 18:00 Uhr Di. 08:00 - 18:00 Uhr Mi. 08:00 - 18:00 Uhr Do. 08:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 18:00 Uhr Sa. 10:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04106 611400

    Telefon Festnetz: 04106 6110

    E-Mail: Infrastrukturverwaltung@quickborn.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Quickborn

    Empfänger: Stadt Quickborn

    IBAN: DE53 2219 1405 0058 0000 50

    BIC: GENODEF1PIN

    Bankinstitut: VR Bank in Holstein eG

    Stadt Quickborn

    Empfänger: Stadt Quickborn

    IBAN: DE72 2305 1030 0007 0500 16

    BIC: NOLADE21SHO

    Bankinstitut: Sparkasse Südholstein

    Formulare

    Nur Stadt Quickborn - Antrag auf Grundstückzufahrt
    Nur Stadt Quickborn - Informationsblatt Grundstückzufahrt
    Datenschutzerklärung - Aufgrabeschein beantragen - ID 9959580
    Datenschutzerklärung - Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen - ID 10223235

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Lageplanskizze
    • Angaben über die Tiefbaufirma, die die Arbeiten durchführen wird

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Gehwegüberfahrt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de