Gehwegüberfahrten Herstellung

    Erlaubnis für den Bau einer Gehwegfahrt erhalten

    Der Bau von Grundstückszufahrten im öffentlichen Straßenraum dürfen nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.

    Beschreibung

    Der Bau einer Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum darf nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.

    Zuständigkeit

    Tiefbauamt Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Amt Pinnau

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 60

    25462 Rellingen

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitagin der Zeit von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr,Dienstagauch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,Mittwoch geschlossen.Außerhalb dieser Zeiten können Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04101 7972-0

    Fax: 04101 7972-248

    Version

    Technisch geändert am 13.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Lageplanskizze
    • Angaben über die Tiefbaufirma, die die Arbeiten durchführen wird

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Stichwörter

    Gehwegüberfahrt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English