Gehwegüberfahrten Herstellung

    Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen

    Wenn Sie eine Gehwegüberfahrt (abgesenkter Bordstein) bauen lassen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Eine Gehwegüberfahrt wird auch als abgesenkte Bordsteinkante bezeichnet. Sie dient der einfachen Erreichung des eigenen Grundstücks von der Straße aus mit einem Fahrzeug.

    Der Bau einer Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum darf nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.

    Hierfür benötigen Sie vorab eine Erlaubnis des örtlich zuständigen Tiefbauamtes. Das Tiefbauamt kann Ihnen konkrete Vorschriften nennen, wie die Gehwegüberfahrt gebaut werden muss.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    • Regionales Tiefbauamt
    • Bei Ausnahmen (zum Beispiel Fahrradweg auf Bundesstraßen) Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein

    Ansprechpartner

    Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Mercatorstraße 9

    24106 Kiel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0431 3830

    Fax: 0431 383-2754

    E-Mail: gst@lbv-sh.landsh.de

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt Rantzau - Bauamt

    Adresse

    Postanschrift

    Chemnitzstraße 30

    25355 Barmstedt

    Hausanschrift

    Chemnitzstraße 30

    25355 Barmstedt

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Barmstedt, Markt
      Linie:
      • Bus: Buslinien 42, 43, 44
    • Haltestelle: Barmstedt, Chemnitzstraße
      Linie:
      • Bus: Buslinien 294 oder 6541
    • Haltestelle: Bahnhof in Barmstedt
      Linie:
      • Regionalbahn: Bahnlinie A3 bis Barmstedt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag zusätzlich auch 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Sollten Ihnen die oben angeführten Öffnungszeiten nicht zusagen, bieten Ihnen die Beschäftigten des Amtes Rantzau gern einen persönlichen Termin außerhalb dieser Zeiten an.

    Kontakt

    Fax: +49 4123 688-144

    Telefon Festnetz: +49 4123 688-0

    E-Mail: info@amt-rantzau.de

    Kontaktperson

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung, Bargeldzahlung, Girocard

    Bankverbindung

    Amtskasse Rantzau

    Empfänger: Amtskasse Rantzau

    IBAN: DE42 2003 0000 0649 9090 66

    BIC: HYVEDEMM300

    Bankinstitut: HypoVereinsbank

    Weitere Informationen

    Eine Behindertentoilette im Erdgeschoß mit Euroschloß ist vorhanden.

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag, sofern vorhanden
    • Gegebenenfalls erforderliche Anlagen (zum Beispiel Katasterplan, Lageplan)

    Voraussetzungen

    Sie sind die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer, Pächter oder Pächterin oder eine sonstige berechtigte Person.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie beantragen den Bau der Gehwegüberfahrt bei der zuständigen Stelle.
    • Der Antrag wird geprüft.
    • Bei umfangreicheren Maßnahmen müssen Sie im Vorfeld, zusammen mit der zuständigen Stelle, einen Vor-Ort-Termin organisieren und durchführen.
    • Nach positiver Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungsbescheid und können die Gehwegüberfahrt bauen lassen (unter möglichen Bedingungen und Auflagen).

    Fristen

    Sie können die Arbeiten beginnen, sobald Sie die Erlaubnis erhalten haben.

    Bearbeitungsdauer

    Individuell je nach Aufwand.

    Kosten

    Sie tragen die Kosten für den Bau der Gehwegüberfahrt.

    Die Gebühr wird vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein erhoben, wenn dieser zuständig ist.: Verwaltungsgebühr 22.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein am 01.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Stellplatzzufahrt, Herstellung, Abgesenkte Bordsteinkante, Parkplatzzufahrt, Gehwegüberfahrt, Abgesenkter Bürgersteig, Bordstein, Zufahrt, Bordsteinabsenkung, Garagenzufahrt, Bürgersteig, Grundstückszufahrt, Bürgersteigabsenkung, Autozufahrt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de