Gehwegüberfahrten Herstellung

    Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen

    Der Bau von Grundstückszufahrten im öffentlichen Straßenraum dürfen nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.

    Beschreibung

    Der Bau einer Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum darf nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.

    Zuständigkeit

    Tiefbauamt Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Schenefeld - Fachdienst Bauen

    Adresse

    Postanschrift

    Osterbrooksweg 36

    22869 Schenefeld

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 40 83037-177

    Telefon Festnetz: +49 40 83037-0

    E-Mail: rathaus@stadt-schenefeld.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Lageplanskizze
    • Angaben über die Tiefbaufirma, die die Arbeiten durchführen wird

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Gehwegüberfahrt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de