Gehwegüberfahrten Herstellung
Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen
Der Bau von Grundstückszufahrten im öffentlichen Straßenraum dürfen nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.
Beschreibung
Der Bau einer Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum darf nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.
Zuständigkeit
Tiefbauamt Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Schenefeld - Fachdienst Bauen
Adresse
Postanschrift
Osterbrooksweg 36
22869 Schenefeld
Öffnungszeiten
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Thomas Rathlev
Postanschrift
Osterbrooksweg 36
22869 Schenefeld
Telefon Festnetz: 040 83037-168
Internet
erforderliche Unterlagen
- Lageplanskizze
- Angaben über die Tiefbaufirma, die die Arbeiten durchführen wird
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Gehwegüberfahrt