Gehwegüberfahrten Herstellung

    Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen

    Wenn Sie eine Gehwegüberfahrt (abgesenkter Bordstein) bauen lassen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Eine Gehwegüberfahrt wird auch als abgesenkte Bordsteinkante bezeichnet. Sie dient der einfachen Erreichung des eigenen Grundstücks von der Straße aus mit einem Fahrzeug.

    Hierfür benötigen Sie vorab eine Erlaubnis des örtlich zuständigen Tiefbauamtes. Das Tiefbauamt kann Ihnen konkrete Vorschriften nennen, wie die Gehwegüberfahrt gebaut werden muss.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    • Regionales Tiefbauamt
    • Bei Ausnahmen (zum Beispiel Fahrradweg auf Bundesstraßen) Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein

    Ansprechpartner

    Stadt Quickborn - Tiefbauten - Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    25451 Quickborn (Pinneberg)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 18:00 Uhr Di. 08:00 - 18:00 Uhr Mi. 08:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr Sa. 09:00 - 12:00 Uhr  

    Kontakt

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Quickborn

    Empfänger: Stadt Quickborn

    IBAN: DE72 2305 1030 0007 0500 16

    BIC: NOLADE21SHO

    Bankinstitut: Sparkasse Südholstein

    Stadt Quickborn

    Empfänger: Stadt Quickborn

    IBAN: DE53 2219 1405 0058 0000 50

    BIC: GENODEF1PIN

    Bankinstitut: VR Bank in Holstein eG

    Formulare

    Nur Stadt Quickborn - Antrag auf Grundstückzufahrt
    Datenschutzerklärung - Aufgrabeschein beantragen - ID 9959580
    Nur Stadt Quickborn - Informationsblatt Grundstückzufahrt
    Datenschutzerklärung - Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen - ID 10223235

    Version

    Technisch erstellt am 27.03.2019

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Mercatorstraße 9

    24106 Kiel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0431 3830

    Fax: 0431 383-2754

    E-Mail: gst@lbv-sh.landsh.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.08.2019

    Technisch geändert am 13.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag, sofern vorhanden
    • Gegebenenfalls erforderliche Anlagen (zum Beispiel Katasterplan, Lageplan)

    Voraussetzungen

    Sie sind die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer, Pächter oder Pächterin oder eine sonstige berechtigte Person.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie beantragen den Bau der Gehwegüberfahrt bei der zuständigen Stelle.
    • Der Antrag wird geprüft.
    • Bei umfangreicheren Maßnahmen müssen Sie im Vorfeld, zusammen mit der zuständigen Stelle, einen Vor-Ort-Termin organisieren und durchführen.
    • Nach positiver Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungsbescheid und können die Gehwegüberfahrt bauen lassen (unter möglichen Bedingungen und Auflagen).

    Fristen

    Sie können die Arbeiten beginnen, sobald Sie die Erlaubnis erhalten haben.

    Bearbeitungsdauer

    Individuell je nach Aufwand.

    Kosten

    Sie tragen die Kosten für den Bau der Gehwegüberfahrt.

    Die Gebühr wird vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein erhoben, wenn dieser zuständig ist.: Verwaltungsgebühr 22.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein am 01.07.2024

    Version

    Technisch erstellt am 17.10.2011

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Gehwegüberfahrt, Autozufahrt, Herstellung, Grundstückszufahrt, Bürgersteig, Stellplatzzufahrt, Bürgersteigabsenkung, Bordstein, Abgesenkte Bordsteinkante, Garagenzufahrt, Zufahrt, Parkplatzzufahrt, Bordsteinabsenkung, Abgesenkter Bürgersteig

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020