Gehwegüberfahrten Herstellung

    Erlaubnis für den Bau einer Gehwegfahrt erhalten

    Der Bau von Grundstückszufahrten im öffentlichen Straßenraum dürfen nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.

    Beschreibung

    Der Bau einer Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum darf nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.

    Zuständigkeit

    Tiefbauamt Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Amt Lensahn - Fachbereich 4 Amt für Technik

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1260

    23735 Lensahn

    Hausanschrift

    Eutiner Straße 2

    23738 Lensahn

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Außerhalb der Öffnungszeiten nur nach Terminabsprache

    Kontakt

    Fax: 04363 508-47

    Telefon Festnetz: 04363 508-0

    E-Mail: amt-lensahn@amt-lensahn.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeindekasse Lensahn

    Empfänger: Gemeindekasse Lensahn

    IBAN: DE98 2135 2240 0076 3200 27

    BIC: NOLADE21HOL

    Bankinstitut: Sparkasse Holstein

    Gemeindekasse Lensahn

    Empfänger: Gemeindekasse Lensahn

    IBAN: DE40 2139 0008 0000 4500 30

    BIC: GENODEF1NSH

    Bankinstitut: VR Bank Ostholstein Nord - Plön eG

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Lageplanskizze
    • Angaben über die Tiefbaufirma, die die Arbeiten durchführen wird

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Stichwörter

    Gehwegüberfahrt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English