Erlaubnis für den Bau einer Gehwegfahrt erhalten
Der Bau von Grundstückszufahrten im öffentlichen Straßenraum dürfen nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.
Beschreibung
Der Bau einer Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum darf nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.
Zuständigkeit
Tiefbauamt Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt Oldenburg-Land
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr außerdem Donnerstag 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung Bürgerbüro Außenstelle in Großenbrode: Montag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Johannes Kohlscheen
Internet
erforderliche Unterlagen
- Lageplanskizze
- Angaben über die Tiefbaufirma, die die Arbeiten durchführen wird
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Gehwegüberfahrt