Gehwegüberfahrten Herstellung

    Erlaubnis für den Bau einer Gehwegfahrt erhalten

    Der Bau von Grundstückszufahrten im öffentlichen Straßenraum dürfen nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.

    Beschreibung

    Der Bau einer Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum darf nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.

    Zuständigkeit

    Tiefbauamt Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Sylt - Fachdienst 4.3 Tiefbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Hebbelweg 2

    25980 Sylt

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz P 5 - Stephanstraße 12D
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkplatz P 8 Andreas-Nielsen-Straße 3
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: ÖPV - Bus - Haltestelle: "Alte Post"
      Linien:
      • Bus: Linie 1
      • Bus: Linie: 3a
      • Bus: Linie: 4

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04651 851625

    Internet

    Weitere Informationen

    Zur direkten Meldung von Straßen-, Rad und Gehwegschäden verwenden Sie bitte unseren Mängelmelder unter https://gemeinde-sylt.mängelmelder.de/#pageid=1.

    Dieser ist auch mobil verfügbar.

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    Stichwörter

    Tiefbauamt

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Lageplanskizze
    • Angaben über die Tiefbaufirma, die die Arbeiten durchführen wird

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Stichwörter

    Gehwegüberfahrt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English