Gehwegüberfahrten Herstellung
Erlaubnis für den Bau einer Gehwegfahrt erhalten
Der Bau von Grundstückszufahrten im öffentlichen Straßenraum dürfen nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.
Beschreibung
Der Bau einer Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum darf nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.
Zuständigkeit
Tiefbauamt Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Tönning - Hoch- und Tiefbau
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:30 Uhr Di. 08:00 - 12:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Sven Grimsmann (Mitarbeiter Fachdienst Bauen)
Herr Kornelius Ruddeck (Mitarbeiter Fachdienst Bauen)
Herr Michael Dohle (Mitarbeiter Fachdienst Bauen)
Herr Mike Schmidt (Mitarbeiter Fachdienst Bauen)
Internet
Stichwörter
Bauamt
Stadt Tönning - Bauleitplanung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:30 Uhr Di. 08:00 - 12:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 12:30 Uhr
Kontaktperson
Frau Manuela Hellinger (Bauleitplanung)
Telefon Festnetz: +49 4861 61429
E-Mail: hellinger@toenning.de
Stichwörter
Bauamt
erforderliche Unterlagen
- Lageplanskizze
- Angaben über die Tiefbaufirma, die die Arbeiten durchführen wird
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Gehwegüberfahrt